Schiedsverfahren Physiotherapie beendet – wesentliche Entscheidungen jedoch vertagt

3. März 2021 3 min. Lesezeit

Schiedsverfahren Physiotherapie beendet – wesentliche Entscheidungen jedoch vertagt

Am Freitag, den 26.02.2021, ist das Schiedsverfahren für die Berufsgruppe Physiotherapie abgeschlossen worden. Im Folgenden berichten wir zu den Hintergründen, der Historie und der weiteren Vorgehensweise. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die direkten und zukünftigen Auswirkungen auf die Dienstleistung der Abrechnung, sowie auf Praxisverwaltungssoftware, wie TheraPlus.

Historie und Hintergrund zum Schiedsverfahren

Seit dem 01.07.2020 warten fast alle Heilmittelerbringer auf die neuen Rahmenverträge für den jeweiligen Heilmittelbereich nach §125 SGB V. Die neuen Rahmenverträge sollen Preise, die Regelleistungszeiten unter Berücksichtigung der Durchführung inklusive der Vor- und Nachbereitung einschließlich der Dokumentation, sowie Vergütungsstrukturen für die Arbeitnehmer und weitere Elemente enthalten. Insbesondere regeln die ausstehenden Rahmenverträge den Umgang, der seit dem Jahreswechsel gültigen neuen Heilmittel-Richtlinie, sowie dem neuen Muster 13 (der Heilmittelverordnung für Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie).

Da eine gütliche Einigung bis zum 30.09.2020 nicht erfolgte, sollte die neu gegründete Schiedsstelle die Inhalte der Verträge sowie die Preise festlegen. Bei einer Entscheidung nach dem 01.10.2020 sollten zudem Zahlbeträge als Ausgleich für Vergütungsausfälle zu Lasten der gesetzlichen Kostenträger festgelegt werden.

Bis zum 15.11.2020 sollte gem. den politischen, bzw. gesetzlichen Vorgaben die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung, allgemein bekannt als Blanko-Verordnung vertraglich vereinbart werden. Zielsetzung der Blanko-Verordnung ist dabei die Auswahl und Dauer der Therapie, sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten zum Großteil in die Verantwortung des Leistungserbringers zu überführen.

In den Verträgen sollten zusätzlich einheitliche Regelungen zur Abrechnung festgelegt werden. Auch die sich ergebenden Preisstrukturen sollten definiert werden. Da eine Einigung bis zum 15.11.2020 nicht erfolgte, sollte die Schiedsstelle innerhalb von drei Monaten (bis zum 14.02.2021) die Inhalte der Verträge festlegen.

Einzig die Berufsgruppe Podologie konnte sich knapp vor dem Jahreswechsel auf einen neuen Rahmenvertrag einigen, der auch zum 01.01.2021 fristgerecht in Kraft getreten ist.

Seit nunmehr 15 Monaten haben die maßgeblichen Berufsverbände der Physiotherapie und der GKV-Spitzenverband in über 30 Sitzungstagen zum neuen Bundesrahmenvertrag verhandelt. Sämtliche Verhandlungspartner haben sich bisher an die in der Geschäftsordnung der Schiedsstelle verankerte Schweigepflicht gehalten.

Am Freitag, 26.02.2021, endete der Schiedsstellentermin im Bereich Physiotherapie mit einem aus Sicht der Therapeuten enttäuschenden Schiedsspruch. Am Samstag, den 27.02.2021 haben die beteiligten Verbände das Ende des Schiedsverfahrens veröffentlicht.

Ergebnisse des Schiedsverfahrens für die Physiotherapie

Detaillierte schriftliche Stellungnahmen oder gar Dokumente der Schiedsstelle liegen, Stand heute, nicht vor. Nachfolgend die Zusammenfassung aus den Statements der maßgeblichen Verbände, sowie die Aussagen der Verhandlungsführer:

Das festgesetzte Ergebnis des Schiedsverfahrens beinhaltet weder eine Leistungsbeschreibung, noch eine Vergütungsvereinbarung. Entgegen den umfangreichen Anträgen hat die Schiedsstelle für die Erhöhung der Vergütung lediglich festgelegt, dass zum Ausgleich der Kostenentwicklung im Zeitraum 01. Juli 2019 bis 31. Dezember 2020 eine pauschale Vergütungserhöhung um 1,48 Prozent für die Physiotherapie erfolgt.

Auf der Grundlage des Schiedsspruchs muss nun in einer weiteren Verhandlungsrunde kurzfristig über die Erhöhung der Vergütung verhandelt werden. Basis ist dabei die gesetzlich vorgegebene Ermöglichung einer wirtschaftlichen Praxisführung, bei der Praxisinhaber und Mitarbeiter angemessen vergütet werden sollen. Die Schiedsstelle hat also über die erste Anpassung hinaus keine konkreten Preise festgesetzt, gleichwohl soll der Vertrag einschließlich einer neuen Vergütungsvereinbarung bereits zum 1. April 2021 in Kraft treten.

Nach Auskunft der maßgeblichen Verbände wurden im allgemeinen Teil des Rahmenvertrages und den Anlagen 3a und 3b durch die Schiedsstelle wichtige Punkte abschließend entschieden.

Allerdings musste die bereits inhaltlich konsentierte neue Leistungsbeschreibung, die eine Ausweitung der Regelleistungszeiten vorsah, zurückgenommen werden, um eine durch den GKV-Spitzenverband im Schiedsverfahren provozierte Absenkung der Minutenpreise um 14,6 %, zu verhindern. Die gesetzlichen Kostenträger waren nicht bereit, die in der neuen Leistungsbeschreibung ursprünglich vorgesehene verlängerte Regelleistungszeit entsprechend dem damit verbundenen Mehraufwand für die Praxen zu vergüten. Die Einführung neuer Positionen, wie z.B. „Physiotherapeutische Diagnostik“ wurde durch den GKV-Spitzenverband und die Schiedsstelle abgelehnt.

Im Gegensatz zu den Podologen kann für die Physiotherapie die Gebühr zur einmaligen Abrechnungskorrektur in Höhe von 40 € ausgeschlossen werden. Ebenso soll die Pflicht zur Eintragung eines Therapeutenkennzeichens bei der Bestätigung der Leistungsabgabe auf der Rückseite der Verordnung für die Physiotherapie nicht zum Tragen kommen. Die im Schiedsverfahren beschlossenen Punkte, sowie die Anlagen sollen in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.

Auswirkungen des Schiedsspruchs für Kunden der opta data

Aus dem Abschluss des Schiedsverfahrens ergeben sich direkte und zukünftige Auswirkungen auf die Dienstleistung der Abrechnung, sowie auf die innovativen Softwarelösungen aus unserem Haus:

  • Die AktivSchutz Familie werden wir mit Veröffentlichung der Zwischenergebnisse kurzfristig und wenn notwendig mehrfach anpassen, um stets bestmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Schon heute setzen wir hier auf ein angepasstes Vier-Augen-Prinzip für alte und neue Heilmittelverordnungen.
  • Für das interne Projekt „Neue Heilmittel-Richtlinie“, werden weiterhin agile Kapazitäten in der Entwicklung und Produktion vorgehalten, um ggf. kurzfristiges Handeln mit höchster Priorität zu Gunsten eines reibungslosen Abrechnungsprozesses zu ermöglichen.
  • Für die Anwender vom thevea eVO-Check und für die Kunden mit TheraPlus werden, wenn notwendig, stetig kurzfristige Anpassungen bereitgestellt.

Die Unsicherheit der letzten Wochen bleiben leider noch länger erhalten. Deshalb halten wir den hohen Personalstand im Kundenservice und die zusätzlichen Kapazitäten für die eigene Kundenhotline zur neuen Heilmittel-Richtlinie weiterhin aufrecht.

Wie sich die ggf. notwendigen Nachberechnungen für den Zeitraum 01. Juli 2019 bis 31. Dezember 2020, mit der pauschalen Vergütungserhöhung um 1,48 Prozent gestalten, versuchen wir gerade zu klären. Selbstverständlich werden wir diese Leistung für unsere Abrechnungskunden, ohne Zusatzkosten und wenn möglich automatisiert mit jeder neuen Einreichung vornehmen. Weitere Informationen zur laufenden Entwicklung und die möglichen Verhandlungsrunden bis zum 01.April 2021 stehen über die Kundeninformation im Online-Kunden-Center, hier im Blog und auf den Social Media-Kanälen zukünftig aktuell zur Verfügung.