Nachberechnung

Bei Nachberechnungen handelt es sich um Neuberechnungen von SGB V- bzw. SGB XI-Leistungen für bereits zuvor abgerechnete Zeiträume. Ein häufiger Grund dafür sind neu abrechenbare Preise ab einem bestimmten Zeitpunkt, die bei der Erstabrechnung noch nicht bekannt waren. Ein weiterer häufiger Grund für eine Nachberechnung ist der Kundenwunsch, dass eine bestimmte Leistung nachberechnet wird, über die sich der Kunde/die Kundin bislang nicht bewusst war, dass diese für ihn/sie abrechenbar ist.