Vergütungsvereinbarung

Jeder Pflegedienst, der einen Versorgungsvertrag mit den Kostenträgern abgeschlossen hat, erhält als Anlage eine oder mehrere Vergütungsvereinbarungen (Preisvereinbarungen). Die Vergütungsvereinbarung beinhaltet alle abrechenbaren Leistungen und Hausbesuchspauschalen.
Es gibt immer getrennte Vergütungsvereinbarungen zwischen SGB XI- und SGB V-Leistungen. Die SGB XI-Vergütungsvereinbarung gilt in der Regel für alle Kostenträger in dem jeweiligen Bundesland. Im SGB V-Bereich kann es dagegen mehrere Vergütungsvereinbarungen mit den unterschiedlichen Kassen geben, z. B. AOK, VDAK, Bundesknappschaft etc.
Die Vertragsvereinbarungen müssen in Kopie vorliegen. Eine aus dem Softwareprogramm des Pflegedienstes erstellte Preisliste wird nicht als Vergütungsvereinbarung akzeptiert. Da meistens Verbände innerhalb der Bundesländer Vergütungsvereinbarungen für ihre Mitglieder (Pflegedienste) aushandeln, akzeptieren wir auch die Vereinbarung zwischen dem Verband (z. B. LFK, VDAB, ABVP etc.) und den jeweiligen Kostenträgern.