Alles zur Telematikinfrastruktur

20. März 2020 2 min. Lesezeit
Markus Dikty

Autor:

Alles zur Telematikinfrastruktur

Telematikinfrastruktur – Alle Infos, technischen Voraussetzungen und wichtigen Begriffe:

  • 2020 trat das Digitale-Versorgung-Gesetz in Kraft. Der Zweck: Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung wie digitale Gesundheitsanwendungen und die Erweiterung der Telematikinfrastruktur
  • In der Telematikinfrastruktur tauschen u. a. Ärzte, Psychologen und Krankenkassen medizinische Informationen einfacher miteinander aus.
  • Physiotherapeuten können derzeit nur begrenzt auf die Funktionen der Telematikinfrastruktur zugreifen. Wir erklären, ob der Anschluss jetzt Sinn macht und was Praxisinhaber unbedingt beachten sollten.

1. Was ist die Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur wurde geschaffen, um medizinische Informationen zwischen Akteuren des Gesundheitssystems schneller und einfacher auszutauschen. Dazu werden alle Beteiligten wie in einem Firmen-Intranet miteinander vernetzt. Auf dieses Netzwerk kann man nur zugreifen, wenn man die richtigen Zugangsdaten und die erforderlichen technischen Voraussetzungen besitzt. Dazu gehört der sogenannte Konnektor, der wie ein DSL-Router eine sichere und verschlüsselte Verbindung zur Telematikinfrastruktur herstellt.

Technische Voraussetzungen

  • Konnektor – für die Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur
  • E-Health-Kartenterminal – für das Auslesen der Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte
  • SMC-B Praxis-/Institutionsausweis – für die Authentifizierung der Praxis als rechtmäßiger Kommunikationspartner in der Telematikinfrastruktur​
  • Elektronischer Heilberufsausweis – als ​qualifizierte Signaturkarte für den Gesundheitsfachberufler​
  • VPN-Zugangsdienst und Internetanschluss – zur Absicherung des Datenverkehrs, ein einfacher DSL-Anschluss ist ausreichend
  • Praxisverwaltungssystem

2. Welche Funktionen gibt es?

Berufsgruppen wie Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheken sollen ihre medizinischen Daten in Zukunft ausschließlich über die Telematikinfrastruktur austauschen. Im ersten Schritt wurde dazu das Versicherten-Stammdatenmanagement (kurz „VSDM“) eingeführt. Bei dieser Anwendung werden Stammdaten der Patienten beim Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte mit Hilfe der neuen Verbindung abgerufen und in Echtzeit abgeglichen.

Das Notfall-Datenmanagement (kurz „NFDM“), der elektronische Medikationsplan (kurz „eMP“), das E-Rezept und die elektronische Patientenakte (kurz „ePA“) werden als künftige Anwendungen folgen und die sichere Verbindung der Telematikinfrastruktur nutzen.

Vernetzung des Gesundheitswesens

1. Stufe (2017-2019)

  • Versicherten-Stammdatenmanagement (VSDM)

2. Stufe (ab 2020)

  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • Elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)

3. Stufe (ab 2021) Elektronische Patientenakte (ePA)

3. Was müssen Praxisinhaber beachten?

Derzeit können Physiotherapeuten die Anwendungen der Telematikinfrastruktur nicht vollumfänglich nutzen, weil sie dafür den elektronischen Heilberufsausweis (kurz „eHBA“) benötigen. Soll der behandelnde Arzt in der Telematikinfrastruktur auf den Behandlungsbericht des Physiotherapeuten zugreifen, muss der Therapeut das Dokument zuvor digital unterzeichnen. Funktionen wie diese sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (kurz „QES“) können Physiotherapeuten derzeit mangels Heilberufsausweis nicht nutzen.

Abhilfe schaffen soll das elektronische Gesundheitsberuferegister (kurz „eGBR“). Diese Behörde soll den Ausgabeprozess des Heilberufsausweises für Angehörige der Gesundheitsfachberufe, zu denen auch die Physiotherapeuten gehören, zentral organisieren. Wann das Gesundheitsberuferegister jedoch seine Arbeit beginnt, ist derzeit nicht bekannt.

4. Fazit

Vorhaben wie das elektronische Gesundheitsberuferegister stimmen zwar hoffnungsvoll. Solange aber hier noch kein konkreter Zeitplan erkennbar ist und nicht feststeht, wie der Ausgabeprozess für den elektronischen Heilberufsausweis eindeutig geregelt ist, bleibt für Praxisinhaber weiterhin die Unsicherheit, ob sie sich derzeit für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur entscheiden sollen.

Derzeit ist der Anschluss für Heilmittelerbringer noch freiwillig. Zwar fordern die Verbände, dass sich das zeitnah ändert und die Mitglieder sich verpflichtend anschließen sollen. Konkrete Vorhaben dazu sind seitens des Gesetzgebers derzeit aber nicht zu erkennen. Immerhin wird Praxisinhabern die Pauschale für die technische Erstausstattung erstattet. Unklar ist jedoch, in welcher Höhe. Laut Patientendatenschutzgesetz (kurz „PDSG“) müssen die Spitzenverbände der Physiotherapeuten gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband bis 31.03.2021 eine Finanzierungsvereinbarung treffen.

Ob Sie sich nun für einen frühzeitigen Anschluss entscheiden oder die weiteren Entwicklungen erst abwarten möchten – der Anschluss an die Telematikinfrastruktur wird früher oder später für Praxisinhaber verpflichtend.

Markus Dikty

Markus Dikty arbeitete bereits bei mehreren gesetzlichen Krankenversicherungen. Er war frühzeitig mit der Aufnahme und Optimierung von Ablaufprozessen beauftragt und führte neue Lösungen ein. Er war bereits in leitender Funktion bei einem Softwarehersteller für gesetzliche Krankenversicherungen tätig. Derzeit arbeitet Markus Dikty bei der opta data Gruppe. Dort ist er als Senior Fachexperte Digitalisierung für alle Fragestellungen rund um die Digitalisierung der Unternehmensgruppe zuständig. Er begleitet dabei den Weg in die Telematik-Infrastruktur.