Wichtig für Heilmittelerbringer: Temporäre Senkung der Mehrwertsteuer

1. Juli 2020 2 min. Lesezeit

Wichtig für Heilmittelerbringer: Temporäre Senkung der Mehrwertsteuer

Ein verlässlicher Partner ist eine wertvolle Stütze – gerade in schwierigen Zeiten wie der aktuellen Coronakrise. Erfahren Sie, welche Änderungen bei der Umsatzsteuer Sie als Praxisinhaber*innen berücksichtigen müssen.

Diese Behandlungen sind umsatzsteuerfrei

Umsatzsteuerfrei sind Heilbehandlungen, die

  • von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet wurden
  • oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erbracht werden.

Umsatzsteuerpflichtig sind hingegen

  • bloße Maßnahmen zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens (z.B. Wellnessprogramme). Diese sind keine Heilbehandlung.
  • der Verkauf von Waren. Hier greift in kleinen Praxen oftmals die Kleinunternehmerregelung. 

Das müssen Sie bei der Praxissoftware beachten

Sind Sie mit Ihrer Praxis in Teilen umsatzsteuerpflichtig, dann hilft Ihnen eine GoBD-konforme (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) Praxisverwaltungssoftware.

Innerhalb der Praxissoftware müssen alle Anbieter mit einem schnellen Update oder dem Hinweis auf die Einstellung auf die temporäre Steuersenkung reagieren. Für Anwender der Praxissoftware TheraPlus von opta data wurden mit einem schnellen Update wieder neue praktische Funktionen zur Verfügung gestellt. In den Modulen „Artikelverkauf“, „Kassenbuch“, „Rechnungen“, „Gutscheine“ und „Preislisten“ können nun zusätzlich die geforderten reduzierten Mehrwertsteuersätze von 16 % und 5 % ausgewählt werden.

Zusätzlich wird der Praxisalltag spürbar einfacher mit der intuitiven Lösung für die Erstellung von Kostenvoranschlägen. Dies gilt für die Verordnung der Podologie mit der Position „79801 – Spange“, sowie bei Verordnungen der Ergotherapie für die ergotherapeutische Schiene mit den Positionen „54405“ und „54406“.

Attraktives Krisenangebot für TheraPlus Neukunden

TheraPlus Neukunden profitieren zusätzlich vom gesenkten Mehrwertsteuersatz. Um allen Interessenten trotz den Einschränkungen bedingt COVID 19 den Zugang zur idealen Kombination aus Abrechnung und innovativer Praxissoftware zu ermöglichen, gilt bis zum 30.09.2020 ein attraktives Krisenangebot.

Im TheraPlus Starterpaket zahlen Sie als Neukunde alle einmaligen Investitionskosten für Software und Schulung erst im Dezember 2020 mit Zahlungszahl Januar 2021.

Gerne erläutert Ihnen ein Heilmittelberater der opta data am Telefon und parallel online oder persönlich vor Ort alle Funktionen der Software. Im Mittelpunkt stehen dabei Ihre individuellen Praxisabläufe und persönlichen Anforderungen. Wir freuen uns auf Sie.

Bleiben Sie gesund.

Ihr direkter Draht zur opta data

Per E-Mail: kundenservice.heilmittel@optadata-gruppe.de

Telefonisch: 0201 890611-131

Homepage: https://www.optadata.de/kontakt

Sebastian Cordes

Sebastian Cordes ist Leiter des Business Consulting Heilmittel bei der opta data Abrechnungs GmbH. Nach Stationen im Vertrieb und Produktmanagement für Ausschreibungssoftware erfolgte vor 10 Jahren der Einstand in das Gesundheitswesen. Den Aufgaben als Projektmanager für innovative Praxisverwaltungssoftware folgten erfolgreiche Leitungsfunktionen im Marketing und Vertrieb für die Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer bei unterschiedlichen Rechenzentren. Seine fachliche Expertise stellt er immer wieder als Referent und Dozent für Existenzgründer und Praxinhaber*innen unter Beweis. Gemeinsam mit dem gesamten Vertriebsteam ist er stets ganz nah an den betriebswirtschaftlichen Themen der Leistungserbringer. Dazu zählt der intensive Kontakt zu den einzelnen Therapeuten sowie der stetige Austausch mit den Vertretern der Berufsverbände.