Pflegehilfsmittelpauschale vorübergehend erhöht

19. Mai 2020 < 1 min. Lesezeit
Felix_Teich

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Pflegehilfsmittelpauschale vorübergehend erhöht

Der Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel wird vorübergehend angehoben. Rückwirkend zum 1. April 2020 können für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich bis zu 60 Euro statt bislang höchstens 40 Euro abgerechnet werden. Das teilte der GKV-Spitzenverband am 5. Mai mit. Wörtlich heißt es in den Empfehlungen:

„Gemäß der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung dürfen Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ab dem 1. April 2020 abweichend von § 40 Absatz 2 Satz 1 SGB XI monatlich den Betrag von 60 Euro nicht übersteigen.

Der Betrag von 60 Euro stellt zugleich die Vergütung dar, die ein Leistungserbringer für die Versorgung eines Pflegebedürftigen mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln monatlich höchstens beanspruchen kann, ohne dass es insoweit einer Änderung der Verträge nach § 78 Absatz 1 SGB XI bedarf. Die Leistungserbringer können also vorübergehend gegenüber den Pflegekassen auch Preise oberhalb der aktuellen Vertragspreise abrechnen oder abweichend von den Mengenangaben im Vertrag kleinere Mengen zu den Vertragspreisen abgeben, sofern die tatsächlichen Preise die Vertragspreise übersteigen.

Vorbehaltlich des Fortbestehens der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Trag-weite durch den Deutschen Bundestag ist diese Regelung zunächst so lange anzuwenden, wie § 150 SGB XI auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 152 SGB XI gilt, d. h. bis 30. September 2020. Maßgeblich für die Feststellung, ob eine Versorgung in diesem Zeitraum erfolgt, ist der Tag der Leistungserbringung, im Falle einer Kostenerstattung im Sinne von § 40 Absatz 2 Satz 2 SGB XI das Kaufdatum.

Ausgesprochene Genehmigungen behalten hinsichtlich des Genehmigungszeitraumes und ggf. der genehmigten Produkte ihre Gültigkeit. Einer erneuten Genehmigung bedarf es daher nicht, weil der gesetzliche Höchstbetrag angehoben wurde oder die Vertragspreise in dieser Zeit nicht angewendet werden können.“

Quelle:

Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2

Stand: 04.05.2020
Gültig bis zum: 30.06.2020

Felix_Teich

Felix Teich ist bei der opta data Abrechnungs GmbH in der Strategischen Geschäftsfeldentwicklung als Business Development Manager im Bereich Hilfsmittel sowie Transport- und Rettungswesen (TraRet) Ansprechpartner für fachlich bezogene Kampagnen. Die Umsetzung von Multiplikatorenkonzepten gehört ebenso zu seinen Aufgaben, wie die Mitwirkung bei der Erstellung der statistischen Jahrbücher im Geschäftsbereich Hilfsmittel.