Digitale GKV-Abrechnung: ein Status Quo

28. Mai 2020 4 min. Lesezeit

Digitale GKV-Abrechnung: ein Status Quo

Die Digitalisierung ist ein wesentliches, wenn nicht sogar das beherrschende Thema unserer heutigen Zeit. Sie ist längst im Gesundheitswesen angekommen und beschäftigt seit geraumer Zeit die Kostenträger und Leistungserbringer. Doch was bedeutet „Digitalisierung“? Welche Strategien und Ansätze werden verfolgt? Wie entwickelt sich die elektronische Rechnung und Abrechnung mit den Kostenträgern? Und was müssen die Leistungserbringer beachten?

Die Definition von „Digitalisierung“ ist denkbar simpel formuliert: analoge Informationen werden zu digitalen Daten verarbeitet. Doch ganz so trivial ist es nicht, erst recht nicht im Gesundheitswesen. Dunkelverarbeitung ist das Zauberwort. Es gilt daher, aus analogen Informationen nutzenbringende Daten zu generieren, die automatisiert weiterverarbeitet und in interoperablen Systemen zur Verfügung gestellt werden können. Das Ganze unter Berücksichtigung höchster Datenschutz- und Datensicherheitsmechanismen. Und darin steckt bekanntlich der Teufel im Detail.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) umschreibt die Ziele der Digitalisierung im Wesentlichen wie folgt:

  • eine bessere und effizientere Versorgung durch übergreifende Kommunikation und Vernetzung
  • Stärkung der Patientensouveränität und Gesundheitskompetenz durch neue Technologien
  • eine bessere Nutzbarmachung von Daten für verschiedene Zwecke

Insbesondere wird dabei das Thema „elektronische Patientenakte“ vom BMG getrieben. Bei allen Aktionen diesbezüglich gilt es unseres Erachtens, nicht nur Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken anzubinden, sondern auch die Vielzahl der sog. „Sonstigen Leistungserbringer“ zu berücksichtigen. Diese Forderung stellen auch alle maßgeblichen Branchenverbände, organisiert in der Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV), aktuell an das Bundesgesundheitsministerium.

Dafür macht sich auch die opta data Gruppe stark – als Abrechnungsdienstleister, Softwarehersteller und Schnittstellenanbieter. Auf der Basis der bereits etablierten Prozesse in unseren Kernmärkten, tragen wir damit den Gedanken von Vernetzung und digitaler Weiterentwicklung Rechnung. Die bekannte egeko-Webplattform hat sich hier als „Datendrehscheibe“ etabliert. Ob eKV, digitale GKV-Abrechnung, elektronisches Bestellwesen oder die Online-Vertragsdatenbank – alle Prozesse können via egeko-Schnittstelle direkt aus der Branchensoftware heraus digital gesteuert werden.

Die „elektronische Rechnung“ oder das „Imageverfahren – DTAplus“

Schon in den 90er Jahren wurde der Grundstein für das heute obligatorische Abrechnungsverfahren (Datenträgeraustauschverfahren – „DTA“) gemäß § 302 SGB V gelegt. Neben den elektronischen und strukturierten Abrechnungsdaten, werden den Krankenkassen die Originaldokumente in Papierform übersendet. In den Richtlinien nach § 302 SGB V ist die Möglichkeit verankert, nach bilateraler Vereinbarung ein Imageverfahren abzustimmen. Hierbei werden neben den elektronischen Datensätzen zusätzlich digitale Bilder (Images) im Rahmen der Abrechnung nach § 302 SGB V bzw. § 105 SGB XI an die Krankenkassen übermittelt.

Die opta data Abrechnungs GmbH hat die technische Umsetzung dieses Verfahrens gemeinsam mit der AOK Systems als Softwareanbieter für Krankenkassen entwickelt. opta data nennt dieses Verfahren kurz „DTAplus“. Grundvoraussetzung ist der Einsatz einer zertifizierten Software, um die Images mit einer sog. „qualifizierten elektronischen Signatur“ zu versehen. Selbstverständlich sind dafür korrespondierende Scansysteme erforderlich, die bei opta data seit einigen Jahren im Abrechnungsprozess eingesetzt werden.

Aktuell werden die Originaldokumente für eine Übergangszeit weiterhin parallel an die Krankenkassen geschickt, damit sich die Abwicklung prozessual einspielt. Danach sollen die rechnungsbegründenden Unterlagen im Auftrag der Krankenkasse bei der opta data Abrechnungs GmbH abgeholt oder temporär im Auftrag der Krankenkasse archiviert werden. Im Anschluss daran steht die datenschutzkonforme Vernichtung der Urbelege.

Ziel ist es, mit diesem Verfahren die Effizienz im Abrechnungsverfahren zu erhöhen, die Transparenz und Datenqualität zu steigern und letztlich den physischen Versand der Originalunterlagen einzustellen. Damit wird die langfristige kostenintensive Lagerung der Originalbelege hinfällig. Last but not least bieten sich mit diesem Verfahren weitere Digitalisierungsoptionen an, so dass die Abrechnung zunehmend digitaler wird. Entsprechende Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Rechnungs- und Zahlungsinformationen sind bereits gestartet.

Das Imageverfahren wird mittlerweile in allen Bereichen der Sonstigen Leistungserbringer (Hilfsmittel, Heilmittel, Fahrkosten, Häusliche Krankenpflege/Pflege) durch die opta data Abrechnungs GmbH umgesetzt. Perspektivisch werden alle Abrechnungsgesellschaften der opta data Gruppe das Verfahren anwenden.

Die opta data Gruppe geht davon aus, dass sich das Imageverfahren als Branchenstandard im Markt etablieren wird und weitere Krankenkassen und Rechnungsprüfstellen das Verfahren umsetzen werden.

Was bedeutet das für die Kunden der opta data Abrechnungs GmbH?

Die Kunden der opta data Abrechnungs GmbH müssen für das Imageverfahren keine Maßnahmen oder Veränderungen einleiten. Die Originaldokumente werden wie gewohnt postalisch zur Abrechnung eingereicht. Dabei gelten die gleichen „Spielregeln“ in der Zusammenarbeit wie zuvor.

Auch unsere Software-Kunden, die über die Connect-Schnittstelle ihre selbst erfassten Abrechnungsdaten an uns übermitteln und diese selbstverständlich auch in digitaler Form zurückerhalten, reichen weiterhin physisch ihre Abrechnungsbelege bei opta data ein.  

Mit der technischen Entwicklung des Imageverfahrens habt opta data bewusst IT-Ressourcen für ein innovatives Konzept bereitgestellt. Zusätzlich wurden große Industriescanner beschafft. Alles in allem eine Investition für die Zukunft, wovon auch die Kunden profitieren. Sämtliche Dokumente, die der Leistungserbringer postalisch einreicht, werden digitalisiert und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die erzeugten Images stehen allen Kunden jederzeit im Online-Kundencenter zur Verfügung. Damit schaffen wir Mehrwerte in Form eines digitalen Archivs und zudem noch mehr Transparenz bei der Abrechnung.

Darüber hinaus hat opta data in diesem Jahr begonnen, auch die Krankenkasseninformationen wie z. B. Rechnungskorrekturen in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck werden alle papierhaft eingehenden Briefe (wie z. B. Rechnungskorrekturen) in unserem Hause gescannt. Das gescannte Dokument liefert die Basis für effizientere Verarbeitungsprozesse. Schließlich stehen damit den Kunden alle Abrechnungsinformationen im Online-Kundencenter zur Verfügung.

Unterm Strich sieht die opta data Gruppe folgende Zielsetzung:

  • Digitalisierung der Genehmigungs-, Abrechnungs- und Folgeprozesse
  • Qualitätssteigerung durch z. B. Reduzierung von Rechnungskürzungen
  • Nutzbarmachung der digitalisierten Daten im Online-Kundencenter
  • Effizientere Kommunikation mit Krankenkassen und Leistungserbringern
  • Prozessoptimierungen durch Annahme- und Datenrückführung bei den Softwarekunden

Für die Zukunft erwartet opta data, dass sich die heutige Abrechnungslandschaft stetig verändert. Die papiergebundene Abrechnung gemäß § 302 SGB V und § 105 SGB XI wird sukzessive durch das Imageverfahren ersetzt. Das hängt maßgeblich von den Krankenkassen ab.

opta data-Kunden haben weiterhin die Wahl, ob sie die klassische Abrechnung im Full-Service vornehmen lassen oder ob sie lieber selbst Abrechnungsdaten über die Connect-Schnittstelle erfassen und an opta data übermitteln wollen. Ziel ist es, einen vollständig digitalisierten Abrechnungsprozess mitzugestalten.

Dazu zählt insbesondere die Anbindung der sonstigen Leistungserbringer an die Telematik-Infrastruktur als gleichberechtigte Partner. In den nächsten 2 bis 3 Jahren gilt es für die Leistungserbringer, mit der reibungslosen Einführung des eRezepts zukunftssicher aufgestellt zu sein: Mit opta data geht das! Über das Joint Ventures curenect® sammelt die Unternehmensgruppe bereits heute wertvolle Erfahrungen, wenn es um den Anschluss von Gesundheitsberufen an die Telematikinfrastruktur geht! Davon werden alle opta data-Kunden profitieren.

Bernhard_Koette

Bernhard Kötte ist bei der opta data Finance GmbH Business Development Manager für den Geschäftsbereich Hilfsmittel und beobachtet in dieser Rolle aktuelle Marktentwicklungen.