Vergütungszuschläge für ergotherapeutische Leistungen: Was Sie jetzt beachten sollten

28. Dezember 2021 2 min. Lesezeit

Vergütungszuschläge für ergotherapeutische Leistungen: Was Sie jetzt beachten sollten

Gern möchten wir Sie auf die weiteren Entwicklungen und Verfahrensweisen anlässlich des Schiedsspruchs vom 15.12.2021 hinweisen.

Durch den nun geltenden Vertrag steigt die Vergütung für ergotherapeutische Leistungen ab dem 01.01.2022 bis zum 30.09.2022 um insgesamt 11,7 %. Danach fällt dieser Prozentsatz auf 5,85 %. Die temporäre Zulage soll die Verzögerung ausgleichen.

Die Rechnungsstellung von Verordnungen, die mindestens ein Behandlungsdatum ab dem 01.01.2022 enthalten, kann gegenüber den Kostenträgern jedoch erstmalig ab dem 15.02.2022 erfolgen.

Als Kunde der opta data möchten wir Ihnen die gewohnte finanzielle Sicherheit bieten und schließen diese Versorgungslücke für Sie. Sie erhalten Ihre Auszahlungen schon ab Januar.

Allerdings sind wir dabei auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Das heißt für Sie:

  • Bevor Sie uns Ihre Belege zusenden, sortieren Sie diese bitte abhängig von den Behandlungsdaten in zwei Stapel. Im ersten Stapel finden sich ausschließlich Belege mit Behandlungsdaten bis spätestens 31.12.2021, im zweiten Stapel alle Belege, die mindestens ein Behandlungsdatum ab dem 01.01.2022 enthalten.
  • Erzeugen Sie im Online Kundencenter für jeden Stapel jeweils einen digitalen Sendungsbegleitschein mit Angabe der Belegmenge je Stapel.  Schreiben Sie bitte in großen Ziffern „2022“ auf den Begleitschein für die Belege ab Januar.
  • Falten Sie die Begleitscheine bitte einmal in der Mitte, legen Sie die entsprechenden Belegstapel in die Falz und senden Sie beide Stapel in einem Umschlag an uns.
  • Für Verordnungen ohne Behandlungsdaten aus 2022 erhalten Sie eine Auszahlung regulär gemäß Ihrer vereinbarten Konditionen.
  • Für Verordnungen mit Behandlungsdaten ab 01.01.2022 erhalten Sie bereits die neuen Vergütungen und eine zweite Auszahlung. Für diese Auszahlung berechnen wir unser Honorar erst nachträglich mit der nächsten Belegeinreichung ab dem 15.02.2022.

Nach gesplitteter Einsendung Ihrer Belege überlassen Sie uns den Rest: Die fristgerechte Rechnungsstellung gegenüber den Kostenträgern und die gewohnt pünktliche Auszahlung von uns an Sie. Unser Qualitätsversprechen: erhöhte Vergütung Ihrer Leistung vom ersten Tag an ohne Wartezeit!

Bei uns müssen Sie nicht mit der Abrechnung warten und es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten!

Weitere wichtige Punkte aus dem Rahmenvertrag:

  • Erhöhung der Vergütung für ergotherapeutische Leistungen um 5.85 %.
  • Vom 01.01.2022 bis zum 30.09.2022 erhöht sich der Satz um 11,7 %.

Eine Einigung zur geplanten Videotherapie ist bislang noch nicht erfolgt. Diese ist im Zuge der Corona-Maßnahmen bisher noch bis März 2022 abrechnungsfähig