Der erste Schritt in Telematikinfrastruktur: Warum Sie als Heilmittelerbringer jetzt aktiv werden sollten

4. August 2022 3 min. Lesezeit

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Der erste Schritt in Telematikinfrastruktur: Warum Sie als Heilmittelerbringer jetzt aktiv werden sollten

Weg vom Papier, hin zum digitalen Datenaustausch: schnell und vor allem sicher – mit der „Datenautobahn“ des Gesundheitswesens. Das eRezept, die digitale Signatur und viele weitere Funktionen, Fristen und Fragen zu Refinanzierungsmöglichkeiten – Es gibt eine ganze Menge Wissen rund um Ihren Anschluss an die Telematikinfrastruktur. Wir erklären Ihnen, was genau dahintersteckt. Damit am Ende nur noch eines kompliziert ist: das Wort Telematikinfrastruktur.

Wir alle sagen: „Ach bis 2026 ist doch noch Zeit!“ aber wir kennen auch diesen Satz zu gut: „Die Zeit ist wieder wie im Flug vergangen“

Die opta data Gruppe bereitet Ihnen den Weg in die Telematikinfrastruktur. Dank unseres engen Kontakts mit allen Schnittstellen des Gesundheitswesens entwickeln wir die TI aktiv mit und setzen neue Trends, wie z. B. mobile Lösungen – mit dem Ziel, Ihnen einen sicheren Zugang zu allen Vorteilen der Telematikinfrastruktur zu ermöglichen. Als langjähriger Partner für Leistungserbringer:innen im Gesundheitswesen und Marktexperte können wir, bei der opta data, Ihnen jedoch versichern: Die Telematikinfrastruktur kommt nicht erst – Sie ist bereits Gegenwart. Pünktlich ab dem 1.1.2026 soll diese für alle Heilmittelerbringer in Deutschland Pflicht sein. Das bedeutet Zeit, die Sie nicht verschenken sollten, denn wer wartet, wird mitunter mit Verzögerungen in der Auslieferung von wichtigen Geräten oder höheren Wartezeiten bei der Beantragung seiner Authentifizierungskarten rechnen müssen. 

„Aber für meine Berufsgruppe ist doch noch gar kein TI-Anschluss möglich?“

Ein Grund, den Anschluss an die Telematikinfrastruktur noch nicht durchzuführen, ist bisher, dass einige Leistungserbringer:innen und Betriebe mit dem eHBA und dem SMC-B wichtige Authentifizierungskarten zur TI noch nicht beantragen können. Hierzu ist nämlich die Registrierung im eGBR, also dem elektronischen Gesundheitsberuferegister, notwendig. Für Physiotherapiebetriebe ist die bereits möglich. Für alle weiteren Berufsgruppen ändert sich dies jedoch zeitnah. Spätestens ab 2024 sollen sich auch Ergotherapeut:innen, Podologen, sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherpeut:innen final im gesamten Bundesgebiet bei der zentralen Stelle anmelden und im Anschluss auch sofort ihren persönlichen eHBA und die SMC-B für ihre Institution beantragen können.

Der erste Schritt? Die Registrierung im eGBR

Mit dem Institutionsausweis (SMC-B) können Sie sich als Therapeut identifizieren und bekommen damit Zugang zur TI und zu allen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte. Jede Gruppe im Gesundheitswesen bekommt eine eigene Karte. Zentral verwaltet wird der Zugang über das Gesundheitsberuferegister (eGBR). Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist – im Gegensatz zum Institutionsausweis – für eine TI-Anbindung keine zwingende Voraussetzung. Wer jedoch die verschiedenen Anwendungen nutzen möchte, braucht diesen. Der eHBA ist personengebundenes Ausweismittel und wird für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt. Das E-Health Gesetz sieht vor, dass nur mit einem eHBA auf personenbezogene Daten der Gesundheitskarte zugegriffen werden darf, um Missbrauch zu vermeiden und ausreichenden Datenschutz zu gewährleisten. Deshalb werden beide Karten am Ende über eines von vier durch die Bundesdruckerei zertifizierten Unternehmen, wie z. B. die D-Trust, ausgestellt. Wie der Beantragungsprozess im Detail funktioniert, erfahren Sie in unserer kostenlosen Mediathek.

Bei der Telematikinfrastruktur zu warten, bedeutet, den Anschluss zu verpassen

Die Berufsverbände verhandeln mit dem GKV-Spitzenverband die Refinanzierung des TI-Zugangs je Berufsgruppe. Für Physiotherapeut:innen ist dies bereits abgeschlossen, unser Angebot über Anschluss und Betrieb der TI wird komplett erstattet. Leistungserbringer:innen der Physiotherapie zahlen für den TI-Zugang mit opta data lediglich die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer. Um zum offiziellen Start der Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer 2026 optimal vorbereitet zu sein, sollten Heilmittelbetriebe Ihren Anschluss daher jetzt durchführen lassen. Die opta data begleitet Sie gern in die TI und berät Sie umfassend rund um die Refinanzierung Ihres Anschlusses! Jetzt Anschluss sichern!

Möglichkeiten/Vorteile der TI für Heilmittel­erbringer:innen:

  • bessere und schnellere Kommunikation mit anderen Leistungserbringer:innen
  • geringeres Fehlerpotenzial durch direkte Kommunikationskanäle
  • bessere Patientenversorgung durch eine gemeinsame, transparente Informationsbasis schon vor oder während der ersten Behandlung
  • Steigerung der Effizienz durch Einsicht in vorherige Behandlungspläne
  • Zeit- und Geldersparnis
  • höhere Arbeitszufriedenheit durch deutlich reduzierten Bürokratieaufwand
  • Sicherheit der Daten und des Datenschutzes gewährt durch die gematik

Bei Fragen rund um den aktuellen Stand der TI beraten wir Sie gern.

Die Telematikinfrastruktur bringt viele neue Begriffe mit sich, welche in naher Zukunft zum täglichen Gebrauch im Gesundheitswesen dazu gehören. In unserem FAQ finden Sie alle wichtigen Themen erklärt.

Sie haben noch Fragen? Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gern.

Über opta data: Seit 50 Jahren entwickeln wir passgenaue Services und digitale Lösungen für den betrieblichen Alltag in verschiedensten Bereichen des Gesundheitswesens. Als Innovationsführer treiben wir Wandel und Veränderungen mit neuen Ideen voran. Als aktiver Gestalter der Digitalisierung unterstützen wir Kund:innen und weitere Akteur:innen im Gesundheitswesen dabei, ihre Pläne zu verwirklichen.