Elektronischer Leistungsnachweis – Pilotprojekt gestartet
Im Rahmen des Patientendatenschutzgesetzes wurde bereits 2020 der Weg für
den digitalen Leistungsnachweis geebnet. Ab 2023 wird die digitale Übersendung
des Leistungsnachweises an die Kranken- und Pflegekassen zur Pflicht für
Pflegebetriebe.
Die Planungen gehen den Projektpartnern unseres Pilotprojektes aber nicht weit
genug. In einem gemeinsamen Projekt der opta data mit der BAHN-BKK, der
HyCARE und dem ambulanten Pflegedienst care-4-you wollen die Projektpartner
einen vollständig digitalen Prozess von der Dokumentation der erbrachten
Leistung bis zur Abrechnung umsetzen und erproben. Dabei wird der
Leistungsnachweis tatsächlich auf Basis der in den mobilen Lösungen der
jeweiligen Pflegekraft erstellten, digitalen Leistungsdokumentation erstellt.
Selbstverständlich enthält der so erstellte Leistungsnachweis sämtliche vertraglich
vereinbarten Informationen. Das Pilotprojekt bezieht sich auf Leistungen der
häuslichen Krankenpflege im SGB V.
Zur eindeutigen Authentifizierung der Pflegekraft, welche die Pflegeleistung
erbringt und dokumentiert, wird die Online-Ausweisfunktion (eID-Service) genutzt.
Der eID-Service des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat ist ein
staatliches und hochsicheres Identifizierungsmittel. Auch für die
Leistungsbestätigung durch den Pflegebedürftigen oder einen entsprechenden
Vertreter wird mit der Vor-Ort Auslesefunktion ein weiterer eID-Service integriert.
Die Projektteilnehmer planen für die Laufzeit des Pilotprojektes den
Leistungsnachweis in Papierform durch einen digitalen Leistungsnachweis zu
ersetzen und damit einen vollständig digitalen Prozess zu erproben.
Das Pilotprojekt bezieht sich auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege im SGB
V.
Der ambulante Pflegedienst care-4-you kann den digitalen Leistungsnachweis in
der Branchensoftware der HyCARE erstellen, digital unterzeichnen und speichern
und über die egeko-Schnittstelle an die Bahn-BKK übermitteln.