Wie darf’s sein: Papier oder lieber digital? – Der Abrechnungsprozess

26. April 2022 2 min. Lesezeit

Wie darf’s sein: Papier oder lieber digital? – Der Abrechnungsprozess

Der gesamte Abrechnungsprozess, von der Verordnung beim Arzt über die Leistungserbringung bis hin zur Abrechnung, wird sich in der Zukunft anders darstellen als heute. So viel steht jetzt schon fest. Der digitale Wandel im Gesundheitswesen ist in vollem Gange – bei den Ärzten, Apotheken, Kliniken, Leistungserbringern, Krankenkassen und selbstverständlich auch bei den Patienten.  

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, diesen Transformationsprozess zwischen den Playern im Gesundheitswesen mitzugestalten – so wie wir es seit mehr als einem halben Jahrhundert schon tun. 

Neben einer qualitativ hochwertigen Abrechnungsdienstleistung ist es unser Ziel, nicht nur die Prozesse innerhalb unserer Häuser sondern insbesondere zwischen unseren Kunden und den Krankenkassen so effizient wie möglich zu gestalten.  

Dabei möchten wir uns die Möglichkeiten der rasant fortschreitenden Technologien zunutze machen. Selbstverständlich müssen die gesetzlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die noch sehr „analoge“ Abrechnung beachtet werden.  

In verschiedenen Projekten mit Krankenkassen und Rechnungsprüfstellen haben wir innovative Möglichkeiten definiert, einige Abrechnungsprozesse heute schon digitaler und damit wirtschaftlicher zu gestalten. Welche Verfahren das sind, möchten wir Ihnen gerne in aller Kürze vorstellen.

Versicherten-Check

Die mitunter häufigsten Gründe für Rechnungskorrekturen durch die Krankenkassen sind „ein falscher Zuzahlungsstatus“ und „eine andere Krankenkasse ist zuständig“. Der „Versicherten-Check“ kann diese Korrekturen vermeiden. Es ist ein automatisiertes Verfahren im Vorfeld der Abrechnung, um die Mitgliedschaft und den Zuzahlungsstatus zu verifizieren. Das reduziert aufwändige Rechnungskorrekturen und vermeidet Datenschutzverletzungen. 

Imageverfahren DTAplus

Vielleicht haben Sie den Begriff „DTAplus“ oder „ImageLink“ (AOK) schon einmal gehört? Neben den elektronischen Abrechnungsdaten, die im Rahmen des gesetzlichen DTA-Verfahrens nach § 302 SGB V bzw. § 105 SGB XI versendet werden, übermitteln wir – nach vorheriger bilateraler Vereinbarung – zusätzlich digitale Bilder (Images) der rechnungsbegründenden Unterlagen an die Krankenkasse oder deren Dienstleister. Damit wird der Abrechnungsprozess beschleunigt.

elektronische Rechnungskorrekturen

Um die digitale Abrechnung insgesamt abzurunden, entwickeln wir mit verschiedenen Projektpartnern IT-Schnittstellen, um über diesem Wege die Rechnungskorrekturen auszutauschen. Damit wird der physikalische Versand von Rechnungskorrekturen in Papierform überflüssig.

eVerordnung – Pilotprojekt HiMi

Schon heute arbeiten wir mit den Branchenvertretern der Hilfsmittelbranche in einem Pilotprojekt an dem zukünftigen Versorgungsprozess rund um die eVO im Bereich der Hilfsmittelabrechnung. Gern berichten wir hier von Zeit zu Zeit zum Stand der Dinge. 

Weitere Informationen finden Sie liefern wir Ihnen gerne in den nächsten Newslettern oder sprechen Sie uns an.

Carsten Tummes

Carsten Tummes, Diplom-Betriebswirt (VWA), ist seit 1995 in der opta data Gruppe tätig. Im Stabsbereich „Krankenkassenmanagement“ stehen die Prozesse rund um die Abrechnung mit den Krankenkassen im Fokus. Der Bereich ist interne und externe Anlaufstelle, um die operative Zusammenarbeit zwischen den Abrechnungsgesellschaften der opta data Gruppe und den Krankenkassen und Rechnungsprüfstellen zu optimieren und neue Prozesse und Verfahren zu etablieren.