Neuerungen bei Pflegemindestlohn und Pflegemindesturlaub

11. November 2020 3 min. Lesezeit

Neuerungen bei Pflegemindestlohn und Pflegemindesturlaub

Mit der „Vierten Pflegearbeitsbedingungenverordnung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche steigt der Pflegemindestlohn für Pflegekräfte schrittweise bis 2022. Zusätzlich müssen Pflegedienste ab Mai 2021 die Gehälter ihrer Mitarbeiter zum Ende des laufenden Monats auszahlen und nicht, wie bisher, zum 15. des Folgemonats. Ebenso wurde ein Pflegemindesturlaub über den gesetzlichen Anspruch hinaus verabschiedet.

Das neue Gesetz bedeutet für viele Pflegebetriebe einen Mehraufwand bei der Abrechnung von Löhnen. Dieser entsteht zum einen bei den Pflegediensten und zum anderen in der Lohnbuchhaltung. Dies kann sich unter Umständen auch auf die Gebühren auswirken, die der Steuerberater in Rechnung stellt.

Um Ihnen einen Überblick zur neuen Pflegearbeitsverordnung zu geben, haben wir die wichtigsten Informationen kompakt für Sie zusammengefasst.

Wie lange und für wen gelten Pflegemindestlohn und Pflegemindesturlaub?

Der festgelegte Pflegemindestlohn hat eine Laufzeit vom 1. Mai 2020 bis zum 30. April 2022. Die Mindestarbeitsbedingungen in der Pflegebranche gelten für Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen.

Des Weiteren gelten der Pflegemindestlohn und Pflegemindesturlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Pflegebetriebs in der Tätigkeit:

  • einer Pflegekraft (Pflegehilfe, Pflegehilfe mit 1-jähriger Ausbildung, Pflegefachkraft),
  • eines/einer Alltagsbegleiters/in, Betreuungs-, Assistenz- oder Präsenzkraft,
  • einer/eines sonstigen Beschäftigten, sofern sie/er zu mindestens 25 Prozent der vereinbarten Arbeitszeit gemeinsam mit den zu Pflegenden tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig ist.

Für Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildende gilt der Pflegemindestlohn nicht, da sie keine Arbeitnehmer/innen im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes sind.

Wann muss der Pflegemindestlohn gezahlt werden?

Das festgelegte Pflegemindestentgelt wird für die Zeit bis zum 30. April 2021 spätestens zum 15. des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den das Mindestentgelt zu zahlen ist. Für die Zeit ab dem 1. Mai 2021 wird das Mindestentgelt für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Arbeitsleistung zu erbringen war. Im Übrigen wird das Mindestentgelt für die Zeit ab dem 1. Mai 2021 spätestens am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Folgemonats fällig. Dies gilt z. B. für die Vergütung von über die vertragliche vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit.

Wie hoch ist der Pflegemindestlohn?

Der Pflegemindestlohn für ungelernte Pflegekräfte steigt um 16 Prozent (Ost) bzw. 11 Prozent (West) von derzeit 10,85 Euro bzw. 11,35 Euro pro Stunde schrittweise bis 2022 auf 12,55 Euro pro Stunde; das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatsentgelt von rund 2.183 Euro.

Für Pflegekräfte mit ein- bzw. zweijähriger Ausbildung steigt der Pflegemindestlohn bis 2022 um 22 Prozent (Ost) bzw. 16 Prozent (West) auf 13,20 Euro pro Stunde; damit liegt bei einer 40-Stunden-Woche das Monatsgrundentgelt bei 2.296 Euro.

Erstmals wird es ab Juli 2021 auch einen Pflegemindestlohn für dreijährig ausgebildete Fachkräfte geben. Dieser beträgt zunächst 15 Euro pro Stunde und steigt im April 2022 auf 15,40 Euro pro Stunde; das bedeutet bei einer 40-Stunden-Woche ein Grundentgelt von 2.678 Euro.

Welchen Anspruch auf Mehrurlaub gibt es?

Pflegekräfte haben künftig einen Anspruch von 25 bzw. 26 Tagen Urlaub pro Jahr – gegenüber dem aktuellen gesetzlichen Anspruch von 20 Tagen Urlaub pro Jahr.

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Andreas Taeker ist Marktexperte für ambulante Pflegedienste, Betreuungsdienste und weitere Berufe aus dem ambulanten und teilstationären Pflegesektor. Er organisiert und begleitet in dieser Funktion unter Anderem die Expertenforum Pflege Online-Seminare.