Neue Version des Formulars „Verordnung einer Krankenbeförderung“ gültig ab 1. Juli 2020
Ab dem 1. Juli 2020 wird eine neue Version des Formulars „Verordnung einer Krankenbeförderung“, das sogenannte „Muster 4“, gemäß der Krankentransport-Richtlinie wirksam.
Da es keinerlei Übergangszeit gibt, in der beide Vordrucke gültig sind, muss für Leistungen ab dem 1. Juli 2020 die neue Musterverordnung verwendet werden (ausgenommen sind Dauerverordnungen mit Leistungsbeginn bis 30. Juni 2020).
Um die externe Abrechnung auch weiterhin problemlos durchführen lassen zu können, ist es erforderlich folgende Angaben auf der Rückseite der Verordnung vorzunehmen:
- km-Angaben (Wegweiser Nr. 11)
- Anzahl aller Positionen (Wegweiser Nr. 12)
- Vermerk Zuzahlungsabrechnung (Wegweiser Nr. 15)
- Bezahlte Zuzahlungsanteile (Wegweiser Nr. 16)
Im Zuge dessen haben wir einen Wegweiser für die Verordnung einer Krankenbeförderung und eine Übersicht über genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Leistungen nach dem Grund der Beförderung erstellt, den bzw. die wir Ihnen gerne als Download zur Verfügung stellen.
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