GKV-Finanzentwicklung 1. Halbjahr 2019 – 2023 – nach Geschäftsfeldern
Im Folgenden wird die GKV-Finanzentwicklung für die verschiedenen Geschäftsfelder im Bereich Hilfsmittel für das 1. Halbjahr 2023 dargestellt; im Vergleich zu den Vorjahren bis 2019, dem letzten „Nicht-Corona-Jahr“.
Anfang November veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium die vorläufige KV-45-Statistik fürs erste Halbjahr 2023. Im ersten Halbjahr sind die Ausgaben für Hilfsmittel um 344,5 Mio. bzw. 6,8 Prozent auf 5,423 Mrd. Euro angewachsen. Generell entwickelten sich alle Geschäftsfelder der Branche positiv; lediglich für „Hilfsmittel zum Verbrauch (Homecare)“ gab es ein leichtes Minus von 0,23 Prozent.
Link zur Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/zahlen-und-fakten-zur-krankenversicherung/finanzergebnisse.html

Grafik 1: Die GKV-Ausgaben im Bereich „Hilfsmittel der Orthopädietechnik (inkl. OST)“ sind im ersten Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 6,25 Prozent gestiegen.

Grafik 2 – GKV-Finanzentwicklung: Medizintechnik
Grafik 2: Die Umsätze der Medizintechnikbetriebe mit der GKV wachsen weiter: Im 1. Halbjahr 2023 verzeichnet das Geschäftsfeld fast 8,5 Prozent Plus gegenüber dem 1. Halbjahr 2022.

Grafik 3: Mit 9,25 Prozent ist auch der Bereich „Rehatechnik“ im ersten Halbjahr 2023 auf Wachstumskurs.

Grafik 4: Der Sektor Homecare stagniert und fährt im 1. Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein knappes Minus von 0,23 Prozent ein.

Grafik 5 – GKV-Finanzentwicklung: Hörhilfen
Grafik 5: Die GKV-Ausgaben für Hörhilfen steigen nun im dritten Jahr deutlich an. Im Halbjahresvergleich 2022/2023 um fast 11,5 Prozent.

Grafik 6: Die Ausgaben der GKV für „Sonstige Hilfsmittel“ sind – wie im 1. Quartal 2023 – gegenüber dem Vergleichsjahr 2022 auch im Halbjahresvergleich mit 16,18 Prozent klar gestiegen.
Hintergrund:
Um die Zahlen und Entwicklungen richtig einzuordnen, ist es wichtig zu wissen, welche Produkte von den Kostenträgern in welches „Konto“ gebucht werden müssen:
Hilfsmittel der Orthopädie-Technik
Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppen Bandagen (PG 05), Einlagen (PG 08), Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (PG 17), Orthesen/Schienen (PG 23), Beinprothesen (PG 24), Schuhe (PG 31), Haarersatz (PG 34), Epithesen (PG 35), Augenprothesen (PG 36), Brustprothesen (PG 37) und Armprothesen (PG 38) zu buchen.
Hilfsmittel der Medizintechnik
Hier zu buchen sind die Aufwendungen der Produktgruppen Absauggeräte (PG 01), Bestrahlungsgeräte (PG 06), Elektrostimulationsgeräte (PG 09), lnhalations- und Atemtherapiegeräte (PG 14), Messgeräte für Körperzustände/-funktionen (PG 21) und Sprechhilfen (PG 27).
Hilfsmittel der Rehatechnik
1. Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppen Adaptionshilfen (PG 02), Bade- und Duschhilfen (PG 04), Gehhilfen (PG 10), Hilfsmittel gegen Dekubitus (PG 11 ), Kranken-/ Behindertenfahrzeuge (PG 18), Krankenpflegeartikel (PG 19), Lagerungshilfen (PG 20), Mobilitätshilfen (PG 22), Sitzhilfen (PG 26), Stehhilfen (PG 28), Therapeutische Bewegungsgeräte (PG 32) und Toilettenhilfen (PG 33) zu buchen.
2. Für die Aufteilung der Ausgaben der doppelfunktionalen Hilfsmittel zwischen KV/PV sind die Quoten auf Grundlage der Richtlinie nach § 40 Abs. 5 Satz 3 SGB XI anzuwenden.
3. Ebenfalls sind hier anteilig die Aufwendungen, der Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (PG 50) auf Grundlage der Richtlinie nach § 40 Abs. 5 Satz 3 SGB XI zu buchen.
Hilfsmittel zum Verbrauch (Homecare)
Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppen Applikationshilfen (PG 03), Hilfsmittel bei Tracheostoma (PG 12), lnkontinenzhilfen (PG 15) und Stomaartikel (PG 29) zu buchen.
Hörhilfen
Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppe Hörhilfen (PG 13) zu buchen.
Hilfsmittel Sonstige
1. Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppen Blindenhilfsmittel (PG 07), Kommunikationshilfen (PG 16), Sehhilfen (PG 25) und Verschiedenes (PG 99) zu buchen.
2. Hier sind auch Aufwendungen für Hilfsmittel, die einer Produktgruppe nicht eindeutig zugeordnet werden können und keine doppelfunktionalen Hilfsmittel- bzw. Pflegehilfsmittel sind, zu buchen.
Generell gilt:
Hilfsmittel, die aufgrund ihrer Zweckbestimmung einer Produktgruppe des Hilfsmittelverzeichnisses zugeordnet werden können, sind entsprechend dieser Zuordnung zu buchen, auch dann, wenn das Produkt nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist.