GKV-Finanzentwicklung 1. – 3. Quartal 2019 – 2022 – nach Geschäftsfeldern
Im Folgenden wird die Entwicklung für die verschiedenen Geschäftsfelder im Bereich Hilfsmittel für die ersten drei Quartale 2022 dargestellt; im Vergleich zu den Vorjahren bis 2019, dem letzten „Nicht-Corona-Jahr“.
Link zur Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/zahlen-und-fakten-zur-krankenversicherung/finanzergebnisse.html

Grafik 1: Die Hilfsmittelversorgung zeigt sich im Jahr 2022 bis zum 3. Quartal sehr stabil mit den branchenüblichen Wachstumsraten. Verglichen mit 2021 wächst der Bereich „Hilfsmittel der Orthopädietechnik (inkl. OST)“ in den ersten drei Monaten um 4,84 % für. Es ist davon auszugehen, dass auch das gesamte Jahr 2022 mit einem Umsatzplus abgeschlossen wird. Daten dazu veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit voraussichtlich im April 2023.

Grafik 2: Die GKV-Ausgaben für Produkte der Medizintechnik steigen weiterhin an, auch wenn sich die Dynamik hier in den letzten zwei Jahren abgeschwächt hat. In den ersten drei Quartalen 2022 steht gegenüber dem Vorjahreszeitraum aber noch ein Plus von 10,7 Prozent.

Grafik 3: Der Bereich „Rehatechnik“ entwickelt sich 2022 positiv. In den ersten drei Quartalen wuchs dieses Geschäftsfeld gegenüber den ersten drei Quartalen 2021 um 6,8 Prozent.

Grafik 4: Der Sektor Homecare wird das Jahr 2022 aller Voraussicht nach mit einem Ausgabenplus für die GKV abschließen. Im Berichtszeitraum steht aufgelaufen für 2022 eine Steigerung von 2,48 Prozent verglichen mit dem Vorjahreszeitraum.

Grafik 5: In den ersten drei Quartalen 2022 steigerten sich die Ausgaben der GKV im Bereich der Hörhilfen um 5,71 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Aufgrund der gestiegenen Festbeträge und auch der Vertragspreise für 2023 wird sich der Ausgabentrend fortsetzen.

Grafik 6: Um 9,79 Prozent wachsen auch die Ausgaben der GKV für „Sonstige Hilfsmittel“ in den ersten drei Quartalen 2022 gegenüber 2021. Die „Corona“-Einflüsse spielen auch hier inzwischen offensichtlich keine Rolle mehr.
Hintergrund:
Um die Zahlen und Entwicklungen richtig einzusortieren, ist es wichtig zu wissen, welche Produkte von den Kostenträgern in welches „Konto“ gebucht werden müssen:
Hilfsmittel der Orthopädie-Technik
Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppen Bandagen (PG 05), Einlagen (PG 08), Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (PG 17), Orthesen/Schienen (PG 23), Beinprothesen (PG 24), Schuhe (PG 31), Haarersatz (PG 34), Epithesen (PG 35), Augenprothesen (PG 36), Brustprothesen (PG 37) und Armprothesen (PG 38) zu buchen.
Hilfsmittel der Medizintechnik
Hier zu buchen sind die Aufwendungen der Produktgruppen Absauggeräte (PG 01), Bestrahlungsgeräte (PG 06), Elektrostimulationsgeräte (PG 09), lnhalations- und Atemtherapiegeräte (PG 14), Messgeräte für Körperzustände/-funktionen (PG 21) und Sprechhilfen (PG 27).
Hilfsmittel der Rehatechnik
1. Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppen Adaptionshilfen (PG 02), Bade- und Duschhilfen (PG 04), Gehhilfen (PG 10), Hilfsmittel gegen Dekubitus (PG 11 ), Kranken-/ Behindertenfahrzeuge (PG 18), Krankenpflegeartikel (PG 19), Lagerungshilfen (PG 20), Mobilitätshilfen (PG 22), Sitzhilfen (PG 26), Stehhilfen (PG 28), Therapeutische Bewegungsgeräte (PG 32) und Toilettenhilfen (PG 33) zu buchen.
2. Für die Aufteilung der Ausgaben der doppelfunktionalen Hilfsmittel zwischen KV/PV sind die Quoten auf Grundlage der Richtlinie nach § 40 Abs. 5 Satz 3 SGB XI anzuwenden.
3. Ebenfalls sind hier anteilig die Aufwendungen, der Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (PG 50) auf Grundlage der Richtlinie nach § 40 Abs. 5 Satz 3 SGB XI zu buchen.
Hilfsmittel zum Verbrauch (Homecare)
Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppen Applikationshilfen (PG 03), Hilfsmittel bei Tracheostoma (PG 12), lnkontinenzhilfen (PG 15) und Stomaartikel (PG 29) zu buchen.
Hörhilfen
Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppe Hörhilfen (PG 13) zu buchen.
Hilfsmittel Sonstige
1. Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppen Blindenhilfsmittel (PG 07), Kommunikationshilfen (PG 16), Sehhilfen (PG 25) und Verschiedenes (PG 99) zu buchen.
2. Hier sind auch Aufwendungen für Hilfsmittel, die einer Produktgruppe nicht eindeutig zugeordnet werden können und keine doppelfunktionalen Hilfsmittel- bzw. Pflegehilfsmittel sind, zu buchen.
Generell gilt:
Hilfsmittel, die aufgrund ihrer Zweckbestimmung einer Produktgruppe des Hilfsmittelverzeichnisses zugeordnet werden können, sind entsprechend dieser Zuordnung zu buchen, auch dann, wenn das Produkt nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist.