G-BA verlängert Corona-Sonderregeln für verordnete Leistungen bis 31. Dezember 2021

5. Februar 2021 < 1 min. Lesezeit

G-BA verlängert Corona-Sonderregeln für verordnete Leistungen bis 31. Dezember 2021

Angesichts des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die geltenden Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die Sonderregeln betreffen insbesondere die Möglichkeit der Videobehandlung, Verordnungen nach telefonischer Anamnese, verlängerte Vorlagefristen für Verordnungen sowie verschiedene Erleichterungen bei Verordnungsvorgaben. Ziel ist es, direkte Arzt-Patientenkontakte weiterhin möglichst gering zu halten. Bereits im Dezember 2020 hatte der G-BA die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen und für Krankentransportfahrten von COVID-19-positiven Versicherten bis zum 31. März 2021 verlängert.

Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind unter folgendem Link zu finden: www.g-ba.de/sonderregelungen-corona.

Der GKV-Spitzenverband hat entsprechend die Empfehlungen zur Sicherung der Versorgung mit Hilfsmitteln bzw. Pflegehilfsmitteln überprüft. Die neu gefassten Empfehlungen gelten vom 15. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Die aktualisierte Fassung der Empfehlungen finden Sie hier.

Bernhard_Koette

Bernhard Kötte ist bei der opta data Finance GmbH Business Development Manager für den Geschäftsbereich Hilfsmittel und beobachtet in dieser Rolle aktuelle Marktentwicklungen.