Veranstaltung am:
14.07.2021 15:00 - 14.07.2021 15:30
Event-Info:
Es besteht eine Beratungspflicht von pflegebedürftigen Menschen, sobald sie einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben und Pflegegeld beziehen. In den Pflegegraden 2 und 3 müssen Sie sich 2-mal jährlich, in den Pflegegraden 4 und 5 müssen Sie sich 4-mal jährlich von einer Pflegefachkraft beraten lassen. Bei Pflegegrad 1 und bei Sachleistungen kann 2-mal jährlich beraten werden. Diese Beratungen werden meist von ambulanten Pflegediensten erbracht. Das Pflegeportal hat eine Broschüre entwickelt, die es dem ambulanten Pflegedienst ermöglicht, seine Beratungen nach §37.3 SBGB XI fachgerecht durchzuführen. Es werden ca. 120 Themen in einer hochwertigen Broschüre verständlich und anschaulich für Pflegebedürftige und deren Angehörige vermittelt. Lernen Sie in diesem Webinar kennen, wie Sie diese Broschüre in Ihrem Unternehmen richtig einsetzen können.
Referenten:
Richard Grauert, Gesundheits-Portal GmbH
Michael Fischer, Gesundheits-Portal GmbH
Tim Breite, opta data Gruppe
Andreas Taeker, opta data Gruppe