Elektronische Abrechnung leicht gemacht!

14. Februar 2023 2 min. Lesezeit

Elektronische Abrechnung leicht gemacht!

Es ist kein Wunder, dass die elektronische Abrechnung mittlerweile zum Alltag jedes Leistungserbringers im Hilfsmittelbereich gehört. Denn nach §302 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sind Hilfsmittelanbieter dazu verpflichtet „den Krankenkassen im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern die von ihnen erbrachten Leistungen nach Art, Menge und Preis“ zur Abrechnung darzulegen.

Werden die Vorgaben vom Leistungserbringer nicht eingehalten, beispielsweise wenn Abrechnungsunterlagen weiterhin in Papierform eingereicht werden, muss mit Kürzungen des Rechnungsbetrags von bis zu 5 Prozent gerechnet werden. Gut beraten sind also jene Leistungserbringer, die bereits auf die elektronische Abrechnung setzen. Aber was genau steckt hinter der elektronischen Abrechnung? Dieser Beitrag soll die wichtigsten Antworten geben.

Die Digitalisierung im Abrechnungswesen wurde zunächst aufgrund von Gesetzesinitiativen und Rationalisierungsbestrebungen der Krankenkassen vorangetrieben. Heute ist der Vormarsch des elektronischen Kostenvoranschlags (eKV) ein wichtiger Treiber der Digitalisierung in der Hilfsmittelbranche. Entsprechend ist der Softwaremarkt für eKV und elektronische Abrechnung in den vergangenen Jahren stark gewachsen und unterliegt einem ständigen Wandel, der nicht zuletzt dem technischen Fortschritt zu verdanken ist.

So funktioniert die digitale Abrechnung in der Hilfsmittelbranche

Die Selbstabrechnung über das Internet oder die Branchensoftware eines Abrechnungshauses ist auf dem Vormarsch, eine Übersendung der Papier-Abrechnung an das Abrechnungshaus erscheint bereits etwas „old school“. Mittlerweile bietet aber vor allem die digitale Abrechnung über einen Abrechnungsdienstleister Vorteile, die nicht von der Hand zu weisen sind und sich sowohl in Zeit- als auch Kostenersparnissen deutlich zeigen.

So lässt sich der Aufwand in der Buchhaltung leicht reduzieren: die digitale Abrechnungslösung connect erledigt das Verbuchen der Zahlungen – inklusive Rechnungsausgleich – auf Knopfdruck! Außerdem gewährleistet die EDV-gestützte Vorprüfung mit connect weniger Rechnungskorrekturen. Die Rückläuferbearbeitung wird beschleunigt.

Somit ist der connect-Tarif die Antwort auf die Herausforderungen einer zukünftigen digitalen Abrechnung, die sowohl sicher als auch zeitsparend ist. Über eine Schnittstelle werden die Verordnungsdaten direkt aus der Branchensoftware an opta data übermittelt. Die Abrechnung wird so nicht nur schneller, sondern auch transparenter.

Nach dem bisherigen Verfahren werden die Belege an das Abrechnungshaus postalisch übermittelt werden. Dort werden diese eingescannt und dem Kunden in der Branchensoftware in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Statusmeldungen zu Absetzungen und Zahlungen sowie die rechnungsbegründenden Unterlagen werden direkt in die Branchensoftware des Kunden eingepflegt. Verordnungen, deren Daten die Kunden nicht via Schnittstelle anliefern möchten, werden von opta data erfasst und im Rahmen des Service mit dem gesamten Abrechnungssatz zurückgespielt. So haben die Hilfsmittelanbieter einen vollständigen digitalen Überblick über die gesamten Abrechnungsvorgänge.

Bernhard_Koette

Bernhard Kötte ist bei der opta data Finance GmbH Business Development Manager für den Geschäftsbereich Hilfsmittel und beobachtet in dieser Rolle aktuelle Marktentwicklungen.