egeko eID – elektronische Leistungsbestätigung 

28. Februar 2024 2 min. Lesezeit

egeko eID – elektronische Leistungsbestätigung 

egeko eID – elektronische Leistungsbestätigung 

Digitale Prozesse in der Leistungserbringung und –abrechnung werden oftmals dann unterbrochen, wenn der/die Versicherte per Unterschrift den Erhalt der Leistung, die Einweisung in ein Hilfsmittel oder Sonstiges bestätigen muss. 

Diese Dokumente müssen dann bei der Abrechnung der Leistungen ergänzend zum elektronischen Abrechnungsdatensatz in Papierform bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. 

Mit dem egeko eID-Service kann diese Lücke im digitalen Prozess zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse ab sofort für alle Beteiligten einfach und sicher geschlossen werden. 

Denn neben der Online-Ausweisfunktion, die viele Krankenkassen im Zusammenhang mit der Freischaltung der ePA zur Identifizierung der Versicherten bereits nutzen, kann der Chip im Personalausweis und im elektronischen Aufenthaltstitel auch für das sogenannte Vor-Ort-Auslesen genutzt werden.  

Die von der Online-Ausweisfunktion bekannte sichere Datenübertragung und die gegenseitige Authentisierung zwischen dem Ausweis-Chip und der auslesenden Gegenstelle findet auch beim Vor-Ort-Auslesen Anwendung. 

Behörden und Unternehmen, die diese Funktion anbieten möchten, benötigen dazu eine staatliche Berechtigung für das Vor-Ort-Auslesen. opta data wurde für den beschriebenen Prozess vom Bundesverwaltungsamt als Diensteanbieter zugelassen. 

Das Auslesen der Daten aus Personalausweis oder Aufenthaltstitel darf dabei laut §18a des Personalausweisgesetzes erst nach Identifizierung des physisch anwesenden Besitzers über das aufgedruckte Lichtbild und nur mit dessen Einverständnis erfolgen. Zur Freigabe der Daten und der Bestätigung wird beim Vor-Ort-Auslesen die Zugangsnummer (CAN) benötigt, die auf der Vorderseite des Personalausweises rechts neben dem Gültigkeitsdatum aufgedruckt ist. 

Dank des elektronischen Verfahrens über den egeko eID-Service können sich Leistungserbringer die erbrachten Leistungen von den Versicherten anstatt per Unterschrift, auf einem mobilen Endgerät ihrer jeweiligen Branchensoftware einfach und sicher bestätigen lassen. Der Zugang zu diesem Verfahren ist äußerst niedrigschwellig, da die Versicherten lediglich einen Personalausweis oder sonstiges Ausweisdokument benötigt. Die vorherige Installation einer besonderen App ist hingegen nicht erforderlich. 

Der egeko eID-Service wird derzeit im Zusammenhang mit der Erstellung des digitalen Leistungsnachweises in der Pflege getestet, kann aber auch in allen anderen Leistungsbereichen genutzt werden.  

Ingo Feldhaus

Seit November 2012 ist Ingo Feldhaus bei der opta data für den Vertrieb Krankenkassen verantwortlich. Als ausgebildeter Krankenkassenbetriebswirt mit langjähriger Erfahrung in unterschiedlichsten Positionen bei verschiedenen Betriebskrankenkassen steht er den Krankenkassen und deren Verbänden als Ansprechpartner zu bestehenden Produkten wie egeko und deren Weiterentwicklung zur Verfügung.