Die neue Heilmittel-Richtlinie 2021

3. August 2020 3 min. Lesezeit

Die neue Heilmittel-Richtlinie 2021

Seit dem 01. Januar 2021 ist die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft getreten. Praxisinhaber*innen, Therapeuten*innen und Verwaltungskräfte sind neugierig, welche Neuerungen auf sie zukommen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was sich für Sie bei dem Umgang mit der neuen Heilmittelverordnung geändert hat und was das für Ihren Praxisalltag bedeutet.

Mit der beschlossenen Neufassung der Heilmittel-Richtlinie sollte die Heilmittelversorgung vereinfacht, der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten reduziert, sowie die Verordnungssicherheit und -klarheit gestärkt werden. Zum sicheren Umgang fehlen derzeit noch die Bundesrahmenverträge für Physiotherapeuten, für Ergotherapeuten, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapeuten. Es wird sich nun zeigen, wie die beschlossenen Änderungen im Arbeitsalltag von Praxisinhaber*innen, Therapeuten*innen und Verwaltungskräften praktisch umgesetzt werden. 

Für Praxisinhaber*innen, Therapeuten*innen und Verwaltungskräfte sind besonders die Änderungen zum Behandlungsbeginn und zur Auswahl der verordneten Heilmittel interessant. In der folgenden Übersicht haben wir für Sie die Neufassung dem alten Stand gegenübergestellt. 

Wesentliche Änderungen im Vergleich

Bis 31. Dezember 2020Ab 01. Januar 2021
Behandlungs-beginn14 Tage nach Erhalt der VerordnungBehandlungs-beginn28 Tage nach Ausstellung der Verordnung
Spätester Behandlungs-beginnNach Angabe des ArztesDringlicher Behandlungs-bedarf14 Tage nach Ausstellung der Verordnung
Regel-
fall
– Erst-, Folge- und Verordnung außerhalb des Regelfalls
– Maximale Gesamt-verordnungsmenge
Verordnungs-
fall
– Entfall von Verordnungsarten und Verordnungen außerhalb des Regelfalls
– Nur orientierende Behandlungsmengen
– Wegfall Genehmigungsverfahren außerhalb des Regelfalls
Bis 31. Dezember 2020Ab 01. Januar 2021
Heilmittel-
art
Vorrangige, optionale und ergänzende HeilmittelHeilmittel-
art
Vorrangige und ergänzende Heilmittel
Heilmittel-
auswahl
Maximal ein vorrangiges oder optionales und maximal ein ergänzendes HeilmittelHeilmittel-auswahlBis zu 3 vorrangige und maximal ein ergänzendes Heilmittel
Doppel-behandlungKeine ErwähnungDoppel-behandlungAufnahme in die Heilmittel-
richtlinie
Bis 31. Dezember 2020Ab 01. Januar 2021
Diagnose-gruppenAufteilung in 22 Diagnosegruppen,
z. B. WS1 und WS2
Diagnose-gruppenZusammenfassung in 13 Diagnosegruppen,
z. B. WS1 und WS2
-> WS
Höchst-Verordnungs-mengen– Aufrechnung von Verordnungsmengen von vorherigen Verordnungen für verwandte Diagnosegruppen
– Wechsel zwischen verwandten Diagnosegruppen
Höchst-Verordnungs-mengen– Aufrechnung von Verordnungsmengen und Wechsel zwischen Diagnosegruppen entfallen
– Ab sofort gelten orientierende Behandlungsmengen
Bis 31. Dezember 2020Ab 01. Januar 2021
Leit-symptomatikNur Angabe einer LeitsymptomatikLeit-symptomatik– Möglichkeit der Angabe mehrerer Leitsymptomatiken, entweder buchstabenkodiert a), b), c) oder als Klartext
– Einführung einer patientenindividuellen Leitsymptomatik mit Freitext
– Zuteilung von Heilmitteln zur Leitsymptomatik entfällt (ausgenommen bei Podologen)
Bis 31. Dezember 2020Ab 01. Januar 2021
Behandlungs-frequenzBei Abweichungen der Frequenzangaben stets Absprache zwischen Therapeuten und Arzt notwendigBehandlungs-frequenz– Möglichkeit einer flexibleren Angabe der Frequenz (z. B. 1-3 mal wöchentlich)
– Anlage 3 dieser Richtlinie beschreibt, für welche Änderungen oder Korrekturen folgende Angaben notwendig sind:
a) erneute Arzt-Unterschrift mit Datumsangabe
b) einvernehmliche Abstimmung mit dem Arzt ohne Arzt-Unterschrift
c) Information des Arztes ohne Arzt-Unterschrift

Weitere Informationen

Wenn Sie als Praxisinhaber*in, Therapeuten*in oder als Verwaltungskraft weitere Fragen haben, sind wir für Sie als opta data gerne da. 

Ihre Fragen, unsere Antworten (FAQs)

Können zukünftig mehrere vorrangige Heilmittel verordnet werden?

Ja, das ist möglich. Was bisher nur in der Ergotherapie möglich war, gilt mit der neuen Heilmittelrichtlinie auch für die Physiotherapie sowie die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie: Es können bis zu drei vorrangige Heilmittel gleichzeitig verordnet werden.

Verändert sich zukünftig der Zeitraum, in dem der Patient seine Behandlung beginnen muss?

Bisher hatte der Patient 14 Tage Zeit, seine Behandlung zu beginnen. Im Rahmen der Überarbeitung sind es jetzt 28 Tage. Sollte ein dringlicher Behandlungsbedarf bestehen, wird ein Feld auf der Verordnung geschaffen, welches der Arzt bei Bedarf ankreuzen kann. Dies soll weniger nachträgliche Änderungswünsche mit sich bringen und den längeren Wartezeiten bei Heilmittelerbringern Rechnung tragen.

Muss das Institutionskennzeichen des Leistungserbringers auf Vorder- und Rückseite angegeben werden?

Die Angabe des Institutionskennzeichens vom Leistungserbringer muss zwingend auf der Rückseite erfolgen. Das Formular ermöglicht die Angabe allerdings auf der Vorder- und Rückseite.

Gilt weiterhin eine Genehmigungspflicht bei den Krankenkassen? 

Wenn es keine Verordnungen außerhalb des Regelfalls mehr gibt, fällt in derselben Konsequenz auch das bisherige Genehmigungsverfahren einiger Krankenkassen weg. Auch in Fällen, in denen die orientierende Behandlungsmenge überschritten wird, ist keine Begründung mehr erforderlich. Der Arzt muss die Gründe nur in der jeweiligen Patientenakte vermerken – Therapeuten werden entlastet.

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Stefan Stihler verantwortet als Produktmanager für den Geschäftsbereich Heilmittel die operative Steuerung und Koordination der Abrechnungs- und Serviceprodukte bei der opta data Abrechnungs GmbH. Dies gilt von der Idee über den gesamten Produktentwicklungszyklus hinweg in enger Zusammenarbeit mit allen Unternehmensbereichen. Weiterführend gehören u. a. das Erstellen und die Durchführung von Produktschulungen für interne Mitarbeiter, die Anpassung bestehender Produkte sowie die Kalkulation von Neuprodukten zu seinen Aufgaben. Seine fachliche Expertise aus seiner Zeit als Physiotherapeut, als Fachlehrer in der Physiotherapie und als Projektmanager im Gesundheitswesen bringt er heute in die Produktentwicklung ein und gibt sie im Rahmen von Fachartikeln, Vorträgen und Webinaren zum Thema Abrechnung und Praxisführung an interessierte Kunden und Kollegen weiter.