Vergabemodelle: Konzession

Def. lt. Duden: „Befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines Gewerbes.“ Aktuell erfolgt die Übertragung des Rettungsdienstes nach dem Konzessionsmodell in diesen Bundesländern:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz.
Der öffentliche Träger der Dienstleistung tritt im Konzessionsmodell das Recht zur Erbringung von Rettungsdienstleistungen an Dritte ab und ist anschließend nicht zuständig für die Entgeltzahlung. Der neue Nutzer/ Die neue Nutzerin des Rechts regelt die Entgeltzahlung mit den Krankenkassen direkt.