Vergabemodelle: Eigenerledigung, Inhouse-Vergabe

Eine Eigenerledigung liegt dann vor, wenn eine Kommune oder ein Kostenträger eigene Bedienstete, z. B. Feuerwehr, mit dem kommunalen Rettungsdienst beauftragt. Ein Inhouse-Vergabe liegt dann vor, wenn der Träger eine Eigengesellschaft mit der Durchführung der Rettungsdienstleistung beauftragt.