Sekundärtransport

Beförderung mithilfe eines geeigneten Rettungsmittels, von einer zuvor ärztlich versorgten Person in einer Behandlungseinrichtung, zur medizinisch erforderlichen Behandlungseinrichtung. Der Sekundärtransport umfasst, soweit dies medizinisch erforderlich ist, auch die ärztliche Begleitung.