Rettungsfachpersonal: Rettungsassistent:in (RA)

Die Ausbildung des RA/ der RA umfasste zwei Jahre in theoretischer und praktischer Ausbildung im ersten Lehrjahr und einem anschließenden Praktikum auf einer Lehrrettungswache. Seit 2015 wurde der RA/ die RA durch den Notfallsanitäter/ dir Notfallsanitäterin (NFS) ersetzt. Der RA/ Die RA konnte in allen Bereichen des Rettungsdienstes im Rahmen der eigenen Kompetenz und der Ausbildungsinhalte eingesetzt werden, u. a. als Fahrer:in von RTW, NAW oder Verantwortliche:r auf dem KTW.