Rettungsfachpersonal: Notfallsanitäter:in (NFS)

Seit 2014 gibt es die dreijährige Berufsausbildung zum Notfallsanitäter/zur Notfallsanitäterin als
Nachfolge der Rettungsassistenten/ der Rettungsassistentin richtet sich nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG). Die duale Ausbildung findet zu gleichen Teilen im Wechsel zwischen praktischer Ausbildung auf der Rettungswache, im Krankenhaus oder in der Notfallpraxis und theoretischer Ausbildung in der Schule statt. Gegenüber dem RA/ der RA hat der NFS/ die NFS bedeutend mehr Qualifikation und Kompetenz erworben und soll eigenverantwortlich neben dem Notarzt/ der Notärztin (NA) in allen Bereichen des Rettungsdienstes eingesetzt werden, z. B. als Fahrer:in von KTW, RTW, NAW, NEF.