Rettungsfachpersonal: Leitende Notärztin/ Leitender Notarzt (LNA)

Die leitende Notärztin/Der Leitende Notarzt hat eine Zusatzqualifikation zu erwerben und muss im Besitz des Fachkundenachweises „Rettungsdienst“ oder des speziellen Zusatzes „Rettungsmediziner“ sein. Der LNA/die LNA ist im Großschadensfall vor Ort zuständig für den reibungslosen organisatorischen Ablauf und muss zudem über Detailkenntnisse des regionalen Rettungsdienstbereichs verfügen und diese anwenden können. In manchen Landesgesetzen ist die Aufgabe des LNA/der LNA zusammen mit dem OrgLRD/ derOrgl RD konkret definiert, in anderen Bundesländern ist die Aufgabe dagegen nicht klar zugewiesen.