Verbundkomplex in NRW

Der Verbundkomplex in NRW stellt eine Sonderform des „normalen“ Leistungskomplexes dar. Im Verbundkomplex werden zwei oder mehrere Leistungskomplexe zusammengefasst und mit einem meist geringeren Preis vergütet als die Summe der Einzelpreise der Leistungskomplexe ergeben würde. Beispielsweise enthält der Verbundkomplex 19 in NRW die zwei Leistungskomplexe LK1 und LK3.