Überschuss (Rechnung)

Überschüsse bzw. Überschuss-Rechnungen entstehen im SGB XI-Bereich, wenn bei Pflegebedürftigen durch den Pflegedienst mehr Pflegesachleistungen erbracht werden als durch die Pflegekasse finanziell übernommen wird. Überschüsse können wie folgt gehandhabt werden:

  1. eine Überschussrechnung wird erstellt und dem Kunden/der Kundin zur Weiterleitung an den jeweiligen Patienten/an die jeweilige Patientin gesendet, eine Auszahlung durch die odFin findet nicht statt
  2. eine Überschussrechnung wird erstellt und direkt an den Patienten/die Patientin gesendet, eine Auszahlung des Überschusses an den Pflegedienst findet statt.
  3. auf Wunsch des Pflegedienstes wird für den Überschuss keine Rechnung erstellt, bzw. übernimmt der Kunde/die Kundin die Abrechnung des Überschusses selbst.