Punktwert

Der Punktwert ist ein Multiplikator, über den in allen Bundesländern der Preis von SGB XI-Leistungen bestimmt wird. Als Bestandteil der Preisbildung geschieht eine Preisänderung von SGB X-Leistungen vor allem durch die Änderung des Punktwertes. Zum Beispiel bei der Vereinbarung neuer Vergütungen zwischen Pflegekassen und Pflegediensten.
Um den abrechenbaren Preis einer SGB XI Leistung zu bestimmen, gilt die Formel:
Punktzahl x Punktwert = Preis in Euro.