Für die Abrechnung mit Privatpersonen (Patient:innen, Betreuer:innen, Privatinstitutionen) benötigt der Dienstleister einen gesonderten Dienstleistungsvertrag über die Privatliquidation, sowie die Einwilligungserklärung der Patient:innen. opta data unterscheidet bei der privaten Rechnungsstellung zwischen:
- Rechnung erstellen (Selbstinkasso) – keine opta data Rechnung und keine Vorfinanzierung
- odFin-Rechnung erstellen (Inkasso) – Einzug der Forderungen und Vorfinanzierung an Kunden
Bei den Privatrechnungen mit Inkasso erfasst opta data, unter der KK-Nummer 199998.