Pflegstärkungsgesetze (PSG I, II und III)

Das PSG I ist zum 01.01.2015 in Kraft getreten und steht für eine verbesserte Versorgung von Patient:innen die einen erhöhten Betreuungsbedarf haben.
Das PSG II ist zum 01.01.2016 in Kraft getreten und soll allen Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung verschaffen. In diesem Zuge wurden die bis dahin gültigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Einstufung in einen Pflegegrad wird durch ein erneuertes Begutachtungssystem geprüft.
Das PSG III ist zum 01. Januar 2017 in Kraft getreten und soll die Beratung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderungen und deren pflegenden Angehörigen federführend von den Kommunen steuern und koordinieren lassen. Gleichzeitig treten neue Regeln gegen Abrechnungsbetrug von Pflegediensten in Kraft.