Pflegenoten

Seit dem Jahr 2009 wird die Qualität von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Form von Noten zwischen „sehr gut“ und „mangelhaft“ bewertet. Die Grundlage für diese Bewertung bildet die jährliche Qualitätsprüfung eines ambulanten Pflegedienstes oder Pflegeheimes durch den Medizinischen Dienst. Auf dieser Basis erstellen die Pflegekassen für jede Pflegeeinrichtung einen Transparenzbericht und veröffentlichen diesen im Internet. Der Bericht enthält eine Gesamtnote der Einrichtung, Noten für verschiedene Pflegebereiche und die Ergebnisse einzelner Prüfkriterien.
Aktuell liegt die Gesamtnote der meisten Pflegeeinrichtungen zwischen „gut“ und „sehr gut“. Damit sind bestehende Qualitätsunterschiede zwischen den Pflegeeinrichtungen für die Verbraucher:innen nicht bzw. kaum zu erkennen. Vor diesem Hintergrund ist die Darstellung der Pflegequalität in Pflegenoten in den vergangenen Jahren in die Kritik geraten. Deshalb hat der Gesetzgeber 2016 mit dem Pflegestärkungsgesetz II den Qualitätsausschuss Pflege eingerichtet und beauftragt, durch wissenschaftliche Projekte neue Prüfverfahren, sowie eine Alternative zur bisherigen Pflegenotendarstellung zu entwickeln.