Pflegekammer

Die Pflegekammer reguliert den Pflegeberuf im Sinne einer Selbstverwaltung. Es ist die Aufgabe einer Kammer, berufliche Richtlinien und Vorschriften zu erlassen, die für die beruflich Pflegenden verbindlich sind. Kammern überwachen also den Berufsstand, schaffen durch die Verbindlichkeit zudem auch Sicherheit, auf die sich Pflegende berufen können. Eine weitere Aufgabe der Pflegekammer ist die Anerkennung der Ausbildungseinrichtungen und die Abnahme des Staatsexamens. Dadurch erhält die Kammer zudem die Möglichkeit, die Berufsangehörigen zu registrieren, die aufgrund ihrer Ausbildung professionelle Pflege ausüben.
Die Handhabung und die Fortschritte der Gründung von Pflegekammern in den verschiedenen Bundesländern sind unterschiedlich weit fortgeschritten. Es gibt viele Für- und Widerstimmen zu den Entwicklungen. Ob es letztendlich bundesweit Pflegekammern geben wird, bleibt abzuwarten.
Wesentliche Aufgaben von Pflegekammern:

  • Registrierung der Berufsangehörigen
  • Erlass einer Berufsordnung, diese regelt:
    • Berufsbild und Berufsaufgaben
    • Qualitätsstandards in der Berufsausübung
    • berufliche Pflichten (z. B. Schweige- und Dokumentationspflicht)
    • Qualitätssicherung durch Fortbildung
    • Ethische Pflichten im Beruf
  • Berufsaufsicht
  • Statistik und Erhebung von Strukturdaten
  • Weiterbildungsordnung
  • Abnahme von Prüfungen
  • Vergabe von Lizenzen und Zertifikaten (z. B. für Bildungsangebote)
  • Pflegerische Gutachten und Sachverständige
  • Beteiligung bei Gesetzgebung
  • Beratung