Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)

Das PNG wurde am 29. Juni 2012 vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Die Regelungen traten am 30. Oktober 2012 bzw. am 1. Januar 2013 in Kraft. Mit dem PNG wurden insbesondere die Leistungen für demenziell Erkrankte in der ambulanten Versorgung deutlich erhöht und die Wahl- sowie Gestaltungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige mit ihren Angehörigen ausgeweitet. Beispielsweise durch die Einführung von Betreuungsleistungen und die Möglichkeit der Vereinbarung von Zeitkontingenten neben den verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen in der ambulanten Pflege.
Darüber hinaus wird seit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz die freiwillige private Vorsorge erstmals staatlich gefördert. Durch die Förderung privater Pflege-Zusatzversicherungen wurde eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit geschaffen, die die Bürger:innen, und Bürger dabei unterstützt, eigenverantwortlich und kapitalgedeckt für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.
Patient:innen die nicht eingestuft sind (sogenannte PG 0) und zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45a SGB XI erhalten, haben durch das PNG einen Anspruch auf zusätzliche Pflegesachleistungen.