Palliativpflege-Abrechnung

Die Abrechnung der Palliativpflege erfolgt nach Genehmigung der Krankenkasse. Die Genehmigung erfolgt nach § 32 SGB V und wird meistens mit Sondervereinbarung tituliert. Abzurechnen ist ein auf der Genehmigung angegebener Stundensatz, der von Kasse zu Kasse und von Patient:in zu Patient:in unterschiedlich sein kann.