Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Er stellt sicher, dass die Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Einzelfallbegutachtung, insbesondere im Rahmen der Abrechnungsprüfung. Neben diesen anlassbezogenen Prüfungen sind auch Stichprobenprüfungen möglich. Die Arbeit des Medizinischen Dienstes trägt dazu bei, dass die Versicherten entsprechend ihres Bedarfs versorgt werden. Die Ressourcen sollen für Leistungen verwendet werden, deren Nutzen und Qualität nachgewiesen ist. Hierbei ist es genauso wichtig, medizinisch notwendige Behandlungen zu gewährleisten, wie auch unnötige oder sogar schädliche Versorgungen zu vermeiden.
Der MDK führt alljährlich unangemeldet Qualitätsprüfungen bei den Pflegediensten durch, um Pflegenoten zu ermitteln und diese im Internet zu veröffentlichen.