Leistungskomplexe (LK)

Die Leistungen/Positionen aus der SGB XI-Vergütungsvereinbarung bezeichnet man als Leistungskomplexe. Dies gilt für alle Bundesländer und alle Vergütungsvereinbarungen im SGB XI. Die Leistungen, die sich auf den jeweiligen „LK“ beziehen, sind jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. So ist z. B. der LK1 in:

  • NRW = Ganzwaschung
  • Rheinland-Pfalz = Kleine Morgen- und Abendtoilette
  • Niedersachsen = Erstbesuch