Leistungsgruppen (LG)

Leistungsgruppen sind als Maßnahmenbündel von SGB V-Leistungen zu verstehen. Dazu werden verschiedene Leistungen, wie z. B. die Medikamentengabe oder die Insulininjektion in Kategorie/Gruppen geordnet, welche dann als Leistungsgruppen bezeichnet werden. In der Regel sind medizinisch aufwendigere Leistungen in höheren Leistungsgruppen zusammengefasst als weniger aufwendige, z. B. ist die Medikamentengabe häufig in der LG 1 zu finden, während ein Verbandswechsel oder die Versorgung einer Magensonde in einer höheren Leistungsgruppe anzutreffen ist.
Für eine jeweilige Leistungsgruppe ist meist ein Pauschalbetrag zu berechnen, unabhängig davon, wie viele einzelne Leistungen einer Leistungsgruppe von dem Leistungserbringer in einem Pflegeeinsatz erbracht werden. Die Wertigkeit der Vergütung steigt in der Regel mit der Höhe der Leistungsgruppe. Leistungsinhalte der Gruppen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.