Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen je Kalenderjahr oder bis zu einem Betrag von 1612 Euro.
Die Leistungen der Verhinderungspflege können bei nicht ausschöpfen bis zu 100 % auf die Kurzzeitpflege übertragen werden. Dann kann im Zuge der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen je Kalenderjahr gepflegt werden oder bis zu einem Betrag von 3.224 Euro.