Kombi-Leistung

Möchten der Patient:innen teilweise Geldleistung (selbst beschaffte Pflegehilfe) und teilweise Sachleistung (ambulanter Pflegedienst) in Anspruch nehmen, müssen sie bei ihrer Pflegekasse Kombi-Leistungen beantragen. Es ist grundsätzlich das Verhältnis anzugeben, in dem Sach- und Geldleistung in Anspruch genommen werden.
Der Anteil berechnet sich nach dem Verhältnis zwischen dem jeweiligen Höchstbetrag der Sachleistung und dem tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag. An die Entscheidung sind die Patient:innen für die Dauer von sechs Monaten gebunden.