Hauswirtschaftliche Versorgung (HWV)

Hauswirtschaftliche Versorgung (HWV) ist ein Teil der häuslichen Pflegehilfe. Sie umfasst Hilfeleistungen bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens im Bereich hauswirtschaftliche Versorgung, wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wäschewechsel oder Waschen der Kleidung.
Hilfebedarf allein für die HWV führt jedoch nicht zur Anerkennung eines Pflegegrades. Es muss zusätzlich Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität bestehen. HWV wird ärztlich verordnet nach §37.1 oder § 37.1(a) mit der notwendigen Grundpflege. Im SGB XI gibt es eigene Leistungskomplexe für die HWV in der jeweiligen Vergütungsvereinbarung der einzelnen Bundesländer.