Haushaltshilfe

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung, Aufenthalt in Rehakliniken, Kuraufenthalt etc. eine Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt welches bei Beginn der Haushaltshilfe, das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder es behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Haushaltshilfe ist immer genehmigungspflichtig.