Forderungsankauf

Die ambulanten Pflegedienste haben auf Grund ihrer Leistungserbringung, gemäß der mit den Kostenträger abgeschlossenen Versorgungsverträgen, Forderungen an die jeweiligen Kostenträger. Mit Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags kauft opta data diese Forderungen an und der Kunde/die Kundin tritt diese an opta data ab. Diese/r verpflichtet sich für die Vertragsdauer sämtliche Belege opta data zur Abrechnung zur Verfügung zu stellen.
Wichtig: Sollte ein Kunde/eine Kundin Belege teils über opta data und teils selbst abrechnen, ist diese Vorgehensweise nicht vertragsgerecht und kann nur mit Einwilligung von opta data fortgesetzt werden.