Fälligkeitstag

Unter dem Fälligkeitstag ist der zwischen einem Kunden/einer Kundin und der odFin vertraglich vereinbarte Termin zu verstehen, zu dem eine Auszahlung an den Kunden/die Kundin durch die odFin fällig wird. Der Fälligkeitstag ist nicht gleichzusetzen mit dem Zeitpunkt, an dem ein Kunde/eine Kundin tatsächlich über das Geld der Auszahlung verfügen kann. Je nach Art der Zahlung (zum Beispiel Scheck, Überweisung oder Eilüberweisung) verfügt der Kunde/die Kundin 1-3Tage nach der Auszahlung über die von der odFin gezahlte Summe.