Erstbesuch

Der Erstbesuch durch den Pflegedienst findet vor der erstmaligen Erbringung von pflegerischen Leistungen durch den Pflegedienst statt. Im Rahmen des Erstbesuches wird sich ein Bild über den/die zu versorgenden Patient:in gemacht, z. B. eine Art Bestandsaufnahme aktueller Beschwerden (sowohl physisch als auch psychisch). Der Erstbesuch ist im Leistungskatalog verankert und wird folglich von dem zuständigen Kostenträger vergütet.