Einzugsermächtigung

Sollte ein Patient/eine Patientin den Wunsch haben, dass wir die Rechnungsbeträge von seinem Konto abbuchen, benötigen wir eine schriftliche Einzugsermächtigung. In den meisten Fällen hatte der Patient/die Patientin dem Pflegedienst bereits eine Ermächtigung unterschrieben. Diese Einzugsermächtigung ist rechtlich nicht vom Pflegedienst auf opta data zu übertragen.