Einwilligungserklärung

Bevor ein Dienstleister im Auftrag unserer Kund:innen eine Privatrechnung schreiben und die Summe des Auftrags vorfinanzieren kann, benötigt der Dienstleister aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Einwilligungserklärung des Patient:innen (Betreuer:innen, Angehörige/r).
Ohne diese schriftliche Einwilligungserklärung darf keine Privatrechnung geschrieben werden, da der Patient/die Patientin ohne schriftliche Einwilligungserklärung diese Rechnungsbeträge rein rechtlich nicht bezahlen muss. Die Dienstleistung der Rechnungserstellung und Versand der Rechnungen an den Pflegedienst (Selbstinkasso) kann ohne Einwilligungserklärung erfolgen, da wir dem Patienten/der Patientin gegenüber nicht als Rechnungssteller auftritt (Vordruck Einwilligungserklärung).