Eigenanteil (Sozialamt)

Das Sozialamt legt in der Regel das gesamte Einkommen zu Grunde und stellt es einer sogenannten Einkommensgrenze gegenüber. Die Einkommensgrenze errechnet sich aus einem Grundbetrag, einem Familienzuschlag für den Ehepartner und der Brutto-/Kalt-Miete. Ein Einkommen oberhalb der Einkommens/die Ehepartnerin grenze muss als Eigenanteil für die Pflegekosten eingesetzt werden. Wenn das Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt, muss kein Eigenanteil gezahlt werden. Das Sozialamt übernimmt die gesamten von der Pflegekasse nicht gedeckten Kosten.