In den Dienstleistungsverträgen von opta data wird neben dem Auswertungspreis, unter Punkt 2.7. des Vertrages, die Zahlung eine EDV- und Datenschutzpauschale von i. d. R. 18,50 € vereinbart.
Alle Auflagen zum Datenschutz werden umgesetzt – ein Teil von Beispielen, die wir alle aus der täglichen Praxis kennen:
- Sicherheitsmechanismen
- Mitarbeiterkarten mit Fotos
- Wachdienst Tag und Nacht
- Verschlüsselungsprogramme für den Datenträgeraustausch
- Container und Datenmüll