Echtverfahren

Im Rahmen der Abrechnung per Datenträgeraustauschverfahren unterscheidet man zwischen Erprobungs-/Parallelverfahren und dem Echtverfahren.


Führt ein Kostenträger den DTA ein, so startet man mit dem Erprobungsverfahren. Dies bedeutet, dass wir neben den Datensätzen auch die dazugehörigen Papierrechnungen mit zum Kostenträger schicken. Zahlungsbegründend für den Kostenträger ist weiterhin die Papierrechnung. Entspricht die Qualität der gelieferten Daten den Anforderungen der Kasse, so vergibt diese die Zulassung zum Echtverfahren.


Im Echtverfahren verzichtet der Kostenträger auf das Erstellen und Einreichen von Papierrechnungen. Der Kostenträger prüft jetzt nur noch die angelieferten Datensätze. Sind diese fehlerfrei, so erfolgt die Zahlung. Bei fehlerhaften Datensätzen werden diese storniert und es erfolgt keine Zahlung.